Angemessene Vorankündigung und gegenseitige Vereinbarung
Wenn ein Vermieter aus einem legitimierten, nicht-notfallmäßigen Grund die Wohnung eines Mieters betreten muss, muss er eine recht van toegang (Zutrittsrecht) Mitteilung (Zutrittsrecht) geben. Das Gesetz verlangt, dass diese Mitteilung angemessen ist und dass der Besuch zu einer beidseitig vereinbarten Zeit stattfinden muss. Obwohl 'angemessene Vorankündigung' nicht als eine genaue Anzahl von Stunden definiert ist, gilt der allgemein anerkannte Standard in den Niederlanden als mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen (E-Mail ist in Ordnung) und sollte den Grund für den Besuch klar angeben (z. B. 'jährliche Boilerwartung', 'Überprüfung des gemeldeten Lecks') sowie das vorgeschlagene Datum und die Uhrzeit.
Das Recht des Mieters, die vorgeschlagene Zeit abzulehnen und neu zu planen
Die vom Vermieter vorgeschlagene Zeit ist eine Bitte, kein Befehl. Der Mieter hat das volle Recht, die vorgeschlagene Zeit abzulehnen, wenn sie für ihn ungünstig ist, zum Beispiel aufgrund von Arbeit oder anderen Verpflichtungen. Wenn der Mieter dem ursprünglichen Vorschlag widerspricht, sollte er alternative Termine und Zeiten vorschlagen, um seine Kooperationsbereitschaft zu demonstrieren. Der Vermieter kann den Zugang nicht auf der Grundlage seiner ursprünglichen Bitte erzwingen. Der Besuch muss zu einer Zeit geplant werden, die für beide Parteien während der normalen Arbeitszeiten günstig ist. Ein Vermieter, der Zugang am Abend oder an einem Sonntag fordert, würde im Allgemeinen als unzumutbar angesehen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Besondere Regeln für Besichtigungen (Bezichtigingen)
Die Regeln für den Zugang zu Besichtigungen durch potenzielle neue Mieter oder Käufer sind ein häufiger Konfliktpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, mit diesen Besichtigungen zu kooperieren, jedoch unter vernünftigen Bedingungen. Der Vermieter darf keinen endlosen Strom einzelner Besichtigungen planen. Die anerkannte Praxis besteht darin, Besichtigungen in gebündelten Zeitblöcken zu planen (z. B. zwei Nachmittage pro Woche für einige Stunden), um die Störung des aktuellen Mieters zu minimieren. Das Recht des Mieters auf ruhiges Wohnen in seiner Wohnung läuft bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses, und dies muss vom Vermieter respektiert werden.