Keine Förderung, nur die dringende Pflicht des Vermieters
Es gibt keine staatliche Förderung oder Mittel für Mieter oder Vermieter bei Notfallreparaturen. Der rechtliche Rahmen in den Niederlanden ist sehr eindeutig: Der Vermieter ist zu 100% verantwortlich für die Durchführung und Bezahlung von Notfallreparaturen (spoedreparaties) an seinem Grundstück. Ein Notfall ist ein schwerwiegender Defekt, der ein unmittelbares Risiko für Sicherheit, Gesundheit oder die grundsätzliche Bewohnbarkeit der Wohnung darstellt (z. B. ein größerer Gasleck, ein völliger Heizungsdefekt im Winter, ein geplatztes Rohr). Die Pflicht des Vermieters, solche Probleme zu beheben, ist unmittelbar und ein grundlegender Bestandteil des Mietvertrags. Ein Mangel an Mitteln ist kein gültiger Grund für einen Vermieter, eine Notfallreparatur zu verschieben.
Der Eskalationsprozess bei nicht reagierenden Vermietern
Während die Pflicht eindeutig ist, ist der Albtraum eines Mieters, dass es einen Notfall gibt und der Vermieter nicht reagiert. In dieser Situation hat der Mieter einen gesetzlich definierten Eskalationsweg. 1. Kontakt zum Vermieter: Der erste Schritt ist immer, zu versuchen, den Vermieter über seine bereitgestellte 24/7-Notfallnummer zu erreichen. 2. Formale Mahnung (Ingebrekestelling): Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist oder sich weigert zu handeln, sollte der Mieter (falls möglich) umgehend eine schriftliche Mitteilung senden (E-Mail oder SMS ist in einem Notfall in Ordnung), in der das Problem beschrieben wird und dass der Mieter, falls keine Handlung erfolgt, die Reparatur selbst veranlassen wird. 3. Selbsthilfe (Zelfhulp): Wenn der Vermieter weiterhin nicht handelt, hat der Mieter das Recht, eine qualifizierte Fachkraft zu beauftragen, um die notwendige Notfallreparatur durchzuführen, um den Schaden zu begrenzen. Der Mieter würde die Rechnung bezahlen und hat dann das gesetzliche Recht, die angemessenen Kosten der Reparatur von seiner nächsten Mietzahlung abzuziehen.
Ein riskantes, aber wirkungsvolles Instrument
Das Recht, einen Fachmann zu beauftragen und die Kosten von der Miete abzuziehen, ist ein mächtiges Instrument, aber auch riskant. Die Beweislast liegt beim Mieter, der nachzuweisen hat, dass die Situation ein echtes Notfall war, dass der Vermieter tatsächlich nicht reagierte und dass die Kosten der Reparatur angemessen waren. Ein Versäumnis, diese Punkte zu beweisen, könnte dazu führen, dass der Mieter Mietrückstände hat. Daher sollte dieser Schritt nur in einem echten Notfall unternommen werden und nachdem jede Kontaktaufnahme mit dem Vermieter dokumentiert wurde. Die schnelle Beratung beim Juridisch Loket vor dem Ergreifen dieses Schritts wird dringend empfohlen.