Ihr exklusiver Stellplatz
Zugewiesener Parkplatz (feste oder zugewiesener Parkplatz) ist eine Garantie für einen bestimmten, nummerierten Parkplatz zur exklusiven Nutzung eines Mieters. Dies ist eine wichtige Annehmlichkeit in städtischen Gebieten, in denen Parkplätze knapp sind. Im Gegensatz zum 'Scramble'-Parken, bei dem Bewohner eines Gebäudes um eine begrenzte Anzahl unmarkierter Stellplätze konkurrieren, sorgt ein zugewiesener Stellplatz dafür, dass der Mieter immer einen Parkplatz hat. Dieses Recht wird in der Regel im Mietvertrag festgelegt oder, häufiger, in einem separaten Mietvertrag speziell für den Parkplatz. In modernen Wohnanlagen wird dies ein nummerierter Stellplatz in der gemeinschaftlichen Garage des Gebäudes sein. In einigen älteren Bauvorhaben könnte es sich um einen ausgewiesenen Stellplatz auf einem privaten Außenparkplatz handeln.
Das Durchsetzungsdilemma
Obwohl ein zugewiesener Stellplatz rechtliche Sicherheit bietet, garantiert er nicht immer eine praktische Verfügbarkeit. Das häufigste und frustrierendste Problem besteht darin, dass ein anderes Fahrzeug—das eines Besuchers, eines Lieferanten oder eines anderen Mieters—Ihren reservierten Platz blockiert. Hier bricht oft das System zusammen. Die Verantwortung für die Durchsetzung ist ein großer Graubereich. Ist es die Aufgabe des Vermieters, das Parken zu überwachen? Oder die des Gebäudemanagers? Oder die Eigentümergemeinschaft (WEG)? In Wirklichkeit handeln diese Gremien oft zu langsam oder erklären, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Fahrzeughaltern handelt. Der Prozess, in den Niederlanden ein unbefugtes Fahrzeug abschleppen zu lassen, ist langsam, bürokratisch und nichts, das eine Einzelperson leicht initiieren kann. Dies kann den Mieter mit einem gesetzlich zugewiesenen Stellplatz zurücklassen, der praktisch nutzlos ist, wenn er ihn am dringendsten benötigt. Ein skeptischer Mieter sollte sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags nach der Richtlinie und dem Verfahren der Gebäudeverwaltung im Umgang mit Parkplatzverstößen erkundigen, da ein Recht ohne Abhilfe kein Recht ist.