Ihr eigener Raum, aber nicht Ihr eigener Ort
Anmietung einer 'nicht eigenständigen' Einheit
Ein Zimmermietvertrag ist ein Vertrag, den das Gesetz als 'nicht eigenständiger Wohnraum' bezeichnet. Das bedeutet, dass Sie ein privates Schlafzimmer mieten, aber grundlegende Einrichtungen wie Küche, Bad oder Toilette mit anderen Bewohnern teilen. Dies ist die übliche rechtliche Struktur für Studentenwohnungen und die meisten Mitwohnvereinbarungen. Mieter, die ein Zimmer mieten, haben die meisten derselben starken Schutzbestimmungen 'Mieterschutz' wie Mieter ganzer Apartments, jedoch mit einigen wichtigen Unterschieden. Zum Beispiel wird der Mietpreis für Zimmer im regulierten Sektor auch durch ein Punktesystem 'Wohnwertsystem' bestimmt, wobei die Berechnung anders ist als bei eigenständigen Wohneinheiten.
Beherbergung beim Vermieter: Die Probezeit
Eine sehr wichtige Ausnahme gilt, wenn Sie ein Zimmer im selben Haus mieten, in dem Ihr Vermieter wohnt (eine Situation, die als Beherbergung beim Vermieter bekannt ist). In diesem Fall gibt es eine Probezeit von neun Monaten. Während dieser Probezeit kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Angabe eines bestimmten Grundes kündigen, er muss jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Dies soll dem im Haus wohnenden Vermieter eine Möglichkeit geben, die Wohnsituation zu beenden, falls die Wohnsituation nicht funktioniert. Sobald die neunmonatige Probezeit vorbei ist, erhält der Zimmermieter umfassenden, robusten Mieterschutz, und der Vermieter kann den Mietvertrag nur aus denselben engen gesetzlichen Gründen kündigen wie jeder andere Mietvertrag. Diese anfängliche Periode reduzierter Rechte ist eine kritische Verwundbarkeit für jeden, der in eine Situation mit einem Vermieter im Haus zieht.