Eine nicht existierende Subvention
Es gibt in den Niederlanden keine staatliche Subvention, keinen Zuschuss oder keine Beihilfe zum Kauf eines WLAN-Routers. Die Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung zum Anschluss an das Internet wird als Standardbestandteil des kommerziellen Dienstes betrachtet, der von Internetdienstanbietern (internetproviders) wie KPN, Ziggo und Odido angeboten wird. Die Regierung beteiligt sich nicht an der Subvention von Kundenendgeräten. Die Vorstellung, eine separate Zahlung oder einen Rabatt aus einem öffentlichen Fonds zu erhalten, um einen Router zu kaufen, ist ein Irrtum. Die Kosten des Routers werden einfach in den Gesamtpreis Ihres Internet-Abonnements eingerechnet.
Das Standardverfahren: Ein Modell bruikleen
Wenn Sie ein Internetabonnement abschließen, sendet der Anbieter Ihnen ein Starterpaket, das ein Modem bzw. eine Modem/Router-Kombination enthält. Dieses Gerät wird in der Regel auf Leihbasis bereitgestellt, ein Modell, das als bruikleen bekannt ist. Das bedeutet, dass Sie den Router nicht besitzen; er bleibt während der Vertragslaufzeit Eigentum des Internetdienstanbieters. Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es funktioniert, und es zu ersetzen, wenn es aufgrund eines Herstellungsdefekts defekt ist. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen Sie das Gerät zurückgeben. Andernfalls wird der Anbieter Ihnen eine Strafgebühr in Rechnung stellen. Dieses bruikleen-Modell ist die gängige Praxis der Branche.
Verwendung Ihres eigenen Routers
Obwohl der Anbieter einen Standardrouter bereitstellt, ziehen es technisch versiertere Mieter vor, ihren eigenen, leistungsstärkeren Drittanbieter-Router für eine bessere Leistung, Abdeckung oder Funktionen zu verwenden. Die meisten niederländischen Anbieter ermöglichen dies, obwohl die Einrichtung manchmal komplexer sein kann. Sie würden typischerweise das Modem des Anbieters in den 'Bridge-Modus' versetzen und Ihren eigenen Router daran anschließen. Dies ist eine persönliche Wahl und eine persönliche Ausgabe. Grundsätzlich wird die grundlegende Ausrüstung, die zum Onlinegehen benötigt wird, immer als Teil Ihres kommerziellen Vertrags mit Ihrem Internetdienstanbieter bereitgestellt. Es besteht weder Bedarf noch eine Gelegenheit, eine staatliche Subvention für diese wesentliche Hardware zu beantragen.