Eine Gebühr des Netzbetreibers, nicht des Vermieters
Eine Wiederanschlussgebühr (heraansluitingskosten) ist eine Gebühr, die vom offiziellen Netzbetreiber (netbeheerder—z. B. Liander, Stedin) für den Dienst der physischen Wiederinbetriebnahme einer Gas- oder Stromversorgung erhoben wird, die abgeschaltet wurde. Dies ist keine Standardverwaltungsgebühr für den Abschluss eines neuen Vertrags; es handelt sich um eine Gebühr für einen physischen Eingriff durch einen Techniker, und sie kann recht teuer sein, oft mehrere Hundert Euro oder mehr. Diese Situation entsteht typischerweise, wenn eine Immobilie vom Netz getrennt wurde, am häufigsten aufgrund Nichtzahlung durch einen früheren Bewohner oder weil die Immobilie lange Zeit leer stand.
Die Verantwortung des Vermieters, eine bewohnbare Wohnung bereitzustellen
Für einen neuen Mieter, der einzieht, besteht der rechtliche Anspruch des Vermieters darauf, eine bewohnbare Wohnung (woonruimte) bereitzustellen, und dies umfasst unbedingt funktionierende und aktive Anschlüsse an die wesentlichen Versorgungsleistungen Strom, Gas und Wasser. Ein Mieter sollte sich bei einem Versorger anmelden können und von Tag eins über Strom verfügen. Wenn ein Mieter einzieht und feststellt, dass die Immobilie vom Netz getrennt wurde, verletzt der Vermieter diese Verpflichtung. Die Verantwortung für die Kosten der Wiederinbetriebnahme liegt letztlich beim Vermieter. Die Immobilie wurde nicht im vertraglich vereinbarten Zustand übergeben.
Das praktische Dilemma für Mieter
Während der Vermieter finanziell verantwortlich ist, sieht sich der Mieter mit einem praktischen Dilemma konfrontiert. Der Netzbetreiber wird die Verbindung erst wiederherstellen, wenn die Gebühr bezahlt ist, und er wird in der Regel die Person in Rechnung stellen, die den Wiederanschluss beantragt hat — der neue Mieter. Darauf zu warten, dass ein zögerlicher Vermieter die Gebühr organisiert und bezahlt, könnte bedeuten, die ersten Tage oder Wochen in einem neuen Zuhause ohne Strom oder Heizung zu verbringen. Daher ist die häufigste, wenn auch frustrierende, Lösung, dass der neue Mieter die Wiederanschlussgebühr selbst bezahlt, um die Versorgung schnell wieder eingeschaltet zu bekommen. Der Mieter muss dann umgehend eine formelle, schriftliche Anfrage an den Vermieter senden, um die volle Erstattung zu erhalten, einschließlich einer Kopie der Rechnung des Netzbetreibers. Wenn der Vermieter sich weigert, diese Kosten zu erstatten, kann der Mieter ein Verfahren bei der Huurcommissie (Mietgericht) anstrengen oder den Betrag mit zukünftigen Mietzahlungen verrechnen, wobei letzteres nur nach Rechtsberatung erfolgen sollte.