Grundlegende Verbindung
Die Bereitstellung einer zuverlässigen Versorgung mit sauberem Trinkwasser gehört zu den grundlegendsten Pflichten eines Vermieters. Der Vermieter muss sicherstellen, dass die Mietimmobilie ordnungsgemäß mit der Hauptversorgung des regionalen Wasserversorgungsunternehmens verbunden ist und dass die interne Sanitärinstallation, die dieses Wasser zu den Wasserhähnen, zur Toilette und zur Dusche führt, funktionsfähig und frei von größeren Mängeln ist. Diese Verantwortung ist absolut und eine Voraussetzung dafür, dass eine Wohnung bewohnbar ist. Die Kosten für die Wartung und, falls erforderlich, den Austausch der Wasserleitungen innerhalb der Immobilie liegen vollständig in der Verantwortung des Vermieters im Rahmen der größeren Instandhaltung.
Der Mieter ist wiederum dafür verantwortlich, seinen eigenen Wasserverbrauch zu bezahlen. In den meisten modernen Wohnungen gibt es einen einzelnen Wasserzähler (Wasserzähler). Beim Einzug muss der Mieter sich beim örtlichen Wasserversorger registrieren (zum Beispiel Waternet in Amsterdam), um das Konto auf seinen Namen zu setzen. Der Mieter zahlt eine regelmäßige Gebühr an das Wasserunternehmen basierend auf dem gemessenen Verbrauch, zuzüglich einer separaten Abgabe für die Wartung des Wassersystems (Wasserverbandsbeitrag).
Verborgene Probleme: Gemeinschaftszähler und Bleirohre
Obwohl das einfache Prinzip gilt, können zwei wesentliche Probleme für Mieter auftreten. Das erste ist das Problem der Gemeinschaftszähler. In einigen älteren, umgebauten Gebäuden verfügen einzelne Wohnungen möglicherweise nicht über eigene Wasserzähler. In diesen Fällen erhält der Vermieter eine einzige Abrechnung für das gesamte Gebäude und teilt die Kosten unter den Mietern als Teil der monatlichen Betriebskosten auf. Dieses System ist von Natur aus unfair und intransparent, da ein sparsamer Mieter möglicherweise die Wassernutzung seiner Nachbarn subventionieren muss. Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich eine klare Abrechnung mit der Gesamtsumme und der Berechnungsmethode (Verteilungsschlüssel) bereitzustellen, aber der Prozess bleibt intransparent.
Ein ernsteres und heimtückisches Problem ist das Vorhandensein von Bleirohren in Gebäuden, die vor 1960 errichtet wurden. Trinkwasser, das durch diese Rohre fließt, kann schädliche Bleigehalte enthalten. Das Vorhandensein von Bleirohren stellt einen schweren Mangel der Immobilie dar, und der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, sie auf eigene Kosten zu ersetzen. Vermieter sind jedoch oft zögerlich, diese teure Arbeit durchzuführen. Mieter müssen möglicherweise proaktiv ihr Wasser testen lassen und die Beweise vorlegen, um den Vermieter zum Handeln zu zwingen, oft unter rechtlichem Druck oder der Einbeziehung des Mietgerichts, um eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung zu beseitigen.



















