Die Pflicht des Vermieters zum Handeln
Wenn ein Mieter ein Instandhaltungsproblem oder einen Defekt (gebrek) meldet, für den er nicht verantwortlich ist, zu beheben, hat der Vermieter eine gesetzliche Pflicht zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist ein Kernbestandteil der Verpflichtung des Vermieters, die Immobilie instand zu halten und sicherzustellen, dass dem Mieter das woongenot (ruhiges Wohnen der Wohnung) gewährt wird. Diese Pflicht ist nicht optional. Das Gesetz legt jedoch keine genaue Anzahl von Tagen oder Stunden für die Reaktion fest; stattdessen wird der flexible Standard einer 'angemessenen Frist' (redelijke termijn) verwendet.
Was ist eine 'angemessene Frist'?
Die Definition von 'angemessen' hängt stark von der Schwere und Dringlichkeit des Problems ab. Ein Mieter sollte nicht erwarten, dass der Griff der Küchenschranktür mit derselben Dringlichkeit repariert wird wie ein vollständiger Heizungsdefekt. Hier ist eine allgemeine Orientierung: Emergencies (Spoedgevallen): Für kritische Probleme wie ein schweres Gasleck, ein geplatztes Rohr oder ein vollständiger Heizungsverlust im Winter, ist eine angemessene Reaktionszeit unverzüglich (innerhalb weniger Stunden). Der Vermieter muss für solche Ereignisse einen 24/7-Notfallkontakt bereithalten. Urgente Defekte: Für ernsthafte Probleme, die die wesentliche Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen, wie eine defekte Toilette, eine funktionsuntüchtige Dusche oder eine schwere Dachleckage, wird eine Reaktion innerhalb von 1-2 Werktagen erwartet, mit einer Reparatur kurz danach. Nicht-Dringende Defekte: Für weniger kritische Probleme wie ein tropfender Hahn, ein rissiges Fenster (das kein Sicherheitsrisiko darstellt) oder ein defektes Gerät, ist eine Reaktion innerhalb weniger Tage und eine Reparatur innerhalb von wenigen Wochen als angemessen anzusehen. Die skeptische Realität ist, dass viele Vermieter die Definition von 'angemessen' bis an die Grenze ausdehnen, insbesondere bei nicht dringenden, aber lästigen Defekten.
Das Werkzeugset des Mieters bei Nichtantwort
Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert, gibt es einen klaren Eskalationspfad. 1. Berichten Sie Defekte immer schriftlich (per E-Mail), um eine datierte Aufzeichnung zu erstellen. 2. Wenn es keine Reaktion gibt, senden Sie eine formelle Mahnung (ingebrekestelling) per Einschreiben, in der das Problem beschrieben wird und eine endgültige, angemessene Frist für die Reparatur gesetzt wird. 3. Wenn der Vermieter immer noch nicht handelt, stehen Ihnen starke Optionen zur Verfügung: Sie können ein Verfahren bei dem Huurcommissie (Rent Tribunal) einleiten, das den Vermieter zur Durchführung der Reparatur verpflichten und Ihnen eine vorübergehende Mietminderung bis zur Fertigstellung gewähren kann. In einigen Fällen können Sie die Reparatur selbst durchführen und die angemessenen Kosten von der Miete abziehen, aber dies ist ein riskanter Schritt, der nur nach Rechtsberatung unternommen werden sollte.