Die Arbeitsteilung: Wer repariert was?
Die Frage, wer für die Behebung eines Problems in einer Mietwohnung verantwortlich ist, führt häufig zu Verwirrung und Streitigkeiten. Das niederländische Recht bietet einen klaren Rahmen, der die Instandhaltungspflichten zwischen Mieter und Vermieter aufteilt. Das Leitprinzip ist die Unterscheidung zwischen kleineren, alltäglichen Wartungsarbeiten und größeren, strukturellen Reparaturen.
Die Verantwortung des Mieters (Kleine herstellingen):
Der Mieter ist für das verantwortlich, was das Gesetz als „kleine Reparaturen“ bezeichnet. Dies bedeutet nicht „kostengünstig“, sondern bezieht sich auf Reparaturen an leicht zugänglichen Dingen, die wenig Fachwissen erfordern und oft mit dem Verschleiß durch den täglichen Gebrauch zusammenhängen. Eine formelle Regierungsverordnung (Besluit kleine herstellingen) enthält eine lange Liste von Beispielen, darunter:
- Austausch von Glühbirnen und Sicherungen.
- Festziehen von lockeren Türknöpfen oder Schrankbeschlägen.
- Periodisches Entlüften der Heizkörper des Heizungssystems.
- Reinigung von Abflüssen, Dachrinnen und Lüftungsschächten zur Verhinderung von Verstopfungen.
- Ausbessern kleinerer Lackschäden im Inneren der Wohnung.
- Austausch von Verbrauchsmaterialien wie einer Duschschlauch oder einem Toilettensitz.
Die Verantwortung des Vermieters (Groot onderhoud):
Der Vermieter ist für „große Instandhaltungen“ und die Behebung von Mängeln verantwortlich, die nicht vom Mieter verursacht wurden. Dies betrifft die strukturelle Integrität der Immobilie und deren Hauptsysteme. Zu den Pflichten des Vermieters gehören:
- Reparatur oder Austausch eines defekten Zentralheizkessels (CV-ketel).
- Behebung von Lecks am Dach oder in der Sanitärinstallation innerhalb der Wände.
- Behebung von Fundamentproblemen, wie z.B. größeren Rissen in den Wänden.
- Reparatur oder Austausch von kaputten Fenstern (Glas und Rahmen).
- Bekämpfung von Schädlingsbefall (wie Mäuse oder Ratten), sofern der Befall nicht eindeutig auf Nachlässigkeit oder schlechte Hygiene des Mieters zurückzuführen ist.
- Pflege und Reparatur von Außenanstrichen und Bauelementen.
Das Verfahren zur Beantragung von Reparaturen
Wenn ein Mangel auftritt, der in die Verantwortung des Vermieters fällt, müssen Sie ein korrektes Verfahren einhalten, um Ihre Rechte zu schützen. Zuerst benachrichtigen Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel. Eine E-Mail ist in der Regel ausreichend, um den Prozess zu starten. Beschreiben Sie das Problem klar und fügen Sie nach Möglichkeit Fotos bei. Dem Vermieter muss eine angemessene Frist zur Durchführung der Reparatur eingeräumt werden. Was „angemessen“ ist, hängt von der Dringlichkeit ab; ein vollständiger Ausfall der Heizung im Winter erfordert eine viel schnellere Reaktion als ein tropfender Wasserhahn.
Wenn der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist nicht handelt, müssen Sie eine formelle Mahnung (ingebrekestelling) per Einschreiben senden. Dieses Schreiben erklärt formell, dass der Vermieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, und setzt ihm eine letzte, konkrete Frist zur Behebung des Problems. Wenn der Vermieter weiterhin untätig bleibt, stehen Ihnen mehrere wirksame Optionen offen. Sie können die Huurcommissie anrufen, um eine vorübergehende Mietminderung zu erwirken, bis der Mangel behoben ist. In einigen dringenden Fällen können Sie möglicherweise einen Fachmann beauftragen, die Reparatur selbst durchzuführen, und die angemessenen Kosten von der Miete abziehen, aber dies ist ein riskanter Schritt, der nur nach rechtlicher Beratung erfolgen sollte.
Servicekosten vs. Instandhaltung: Eine häufige Verwechslung
Es ist wichtig, die grundlegenden Instandhaltungspflichten des Vermieters nicht mit optionalen Serviceabonnements zu verwechseln. Viele Mieter zahlen monatliche Servicekosten (servicekosten), die die Pflege der Gemeinschaftsbereiche abdecken – wie Strom für das Treppenhaus, Reinigungskosten oder Aufzugswartung. Diese Kosten betreffen gemeinsame Dienstleistungen, nicht Reparaturen innerhalb Ihrer privaten Wohnung. Einige Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften bieten auch ein optionales „Serviceabonnement“ (serviceabonnement) an. Für eine kleine monatliche Gebühr (z.B. 5–10 €) kümmern sie sich um die kleinen Reparaturen, die gesetzlich in die Verantwortung des Mieters fallen. Dies kann ein praktischer Service sein, ist aber völlig freiwillig. Ein Vermieter kann diese oder die allgemeinen servicekosten nicht verwenden, um Ihnen die großen Instandhaltungen in Rechnung zu stellen, zu deren Durchführung er gesetzlich verpflichtet ist und die er auf eigene Kosten ausführen muss.