Der Preis für ein Stück Papier
Eine Gebühr für Geschäftsabwicklung
Eine der häufigsten und umstrittensten Gebühren, denen Mieter gegenüberstehen, ist die 'Verwaltungsgebühr' (administratiekosten), auch bekannt unter spezifischeren Bezeichnungen wie 'Mietvertragsanlaufgebühr' oder contractkosten. Dies ist eine Einmalgebühr, typischerweise im Bereich von 150 € bis 500 €, die vom Makler oder Vermieter für die 'Dienstleistung' der Vorbereitung des Mietvertrags, der Anmeldung von Versorgungsleistungen und der Schlüsselübergabe erhoben wird. Vermieter und Makler argumentieren, dass diese Gebühr die Zeit und Ressourcen deckt, die für die administrative Seite eines neuen Mietverhältnisses aufgewendet werden. Niederländische Gerichte haben dieser Praxis jedoch wiederholt eine äußerst skeptische Haltung entgegengebracht.
Der Test des 'unverhältnismäßigen Vorteils'
Der rechtliche Konsens ist, dass standardisierte administrative Aufgaben, die zu Beginn eines Mietverhältnisses anfallen, einfach Teil der normalen Betriebskosten des Vermieters sind. Die Vorbereitung eines Standardvertrags, das Check-in-Verfahren oder das Anrufen eines Versorgungsunternehmens sind keine besonderen Dienstleistungen, die dem Mieter bereitgestellt werden; sie sind Maßnahmen, die der Vermieter durchführen muss, um seine Immobilie zu vermieten. Daher wird das Erheben einer separaten Gebühr vom Mieter für diese Handlungen oft als ein 'unverhältnismäßiger Vorteil' (onredelijk voordeel) nach dem Gesetz betrachtet und ist daher unwirksam. Die Gebühr ist nur potenziell gerechtfertigt, wenn der Makler eine spezifische, nachweisbare Dienstleistung erbringt, die eindeutig im Interesse des Mieters steht und über das Standardverfahren hinausgeht. Ein Beispiel könnte sein, wenn der Mieter ausdrücklich eine beschleunigte rechtliche Prüfung des Vertrags durch eine dritte Partei wünscht. In 99 % der Fälle erfüllt die generische 'Verwaltungsgebühr' diesen Test nicht.
Die verschwimmende Linie bei Agenturgebühren
Viele Agenturen, denen es untersagt wurde, illegale Agenturgebühren (bemiddelingskosten) zu erheben, haben sie einfach als 'Verwaltungsgebühren' neu benannt, um das Gesetz zu umgehen. Das ist eine transparente Taktik. Wenn die Gebühr erheblich ist (z. B. mehrere hundert Euro) und von einem Makler erhoben wird, der auch den Vermieter vertritt, ist sie fast sicher eine illegale Agenturgebühr in Verkleidung, unabhängig davon, wie sie genannt wird. Wie bei anderen fragwürdigen Gebühren können Mieter diese Kosten oft erfolgreich zurückfordern, nachdem sie sie bezahlt haben, indem sie sie vor Gericht als eine unbegründete und daher illegale Gebühr anfechten.



















