Unterscheidung zwischen legitimen und illegalen Gebühren
Der Begriff 'utility setup fee' kann mehrdeutig sein und wird oft verwendet, um illegale Gebühren zu verschleiern. Es ist wichtig, zwischen Kosten des Versorgungsanbieters und Kosten des Vermieters zu unterscheiden. Dienstanbieter: Die Energieversorger (energieleveranciers
) und Wasserunternehmen (waterbedrijven
) selbst berechnen in der Regel keine separate, einmalige 'Anmeldegebühr', wenn ein neuer Mieter einen Vertrag unterschreibt. Die Kosten für Verwaltung und Anschluss sind einfach Teil ihrer Betriebskosten, die von den monatlichen Tarifen, die Sie zahlen, abgedeckt werden. Vermieter/Makler: Das eigentliche Problem entsteht, wenn ein Vermieter oder Immobilienmakler dem Mieter eine 'Versorgungs-Anmeldegebühr' berechnen will. Dies ist typischerweise eine 'Administrationsgebühr' (administratiekosten
) für die 'Dienstleistung' der Weitergabe des Namens des Mieters an die Versorgungsunternehmen. Dies ist illegal. In den Niederlanden ist der Mieter dafür verantwortlich, eigene Versorgungsverträge abzuschließen, und Vermieter dürfen nicht Gebühren für eine 'Dienstleistung' verlangen, die für sie keine Kosten verursacht und die der Mieter eigenständig zu erledigen hat.
Die Pflicht des Mieters, die Versorgung anzuschließen
In fast allen niederländischen Mietverträgen (mit Ausnahme der 'All-Inclusive'-Miete) ist der Mieter dafür verantwortlich, eigene Verträge für Gas, Strom, Wasser, Internet und Fernsehen abzuschließen. Dies ist ein unkomplizierter Prozess, den der Mieter selbst durchführen kann und sollte. Dazu gehört der Besuch der Websites der verschiedenen Anbieter (oder die Nutzung einer Vergleichswebsite für Energie), die Auswahl eines Vertrags und die Angabe Ihres Einzugsdatums und Ihrer persönlichen Daten. Der Prozess ist kostenlos und dauert sehr wenig Zeit. Ein Vermieter, der eine Gebühr dafür verlangt, bei diesem Prozess zu helfen, berechnet Gebühren für etwas, das er nicht tun muss und das der Mieter leicht selbst erledigen kann. Es handelt sich um eine unzumutbare und unzulässige Gebühr.
Die Ausnahme: Blockheizung und All-Inclusive-Miete
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen der Vermieter die Versorgungsleistungen verwaltet. In einigen großen Wohnanlagen mit Blockheizung (blokverwarming
) hat der Vermieter einen kollektiven Heizungsvertrag, und der Mieter zahlt einen monatlichen Vorschuss (voorschot
) als Teil der Servicekosten. In einer All-inclusive-Miete (all-in
) hält der Vermieter alle Versorgungsverträge. In diesen speziellen Fällen erbringt der Vermieter eine echte Dienstleistung. Die Kosten hierfür sollten jedoch transparent in der monatlichen Miete oder den Servicekosten enthalten sein, nicht als eine einmalige Vorausgebühr präsentiert werden. Jegliche separate, einmalige Verwaltungsgebühr zu Beginn des Vertrags ist stark verdächtig und wahrscheinlich illegal.