Ein Haus ist ein Haus: Das Gesetz bleibt unverändert
Im niederländischen Mietmarkt könntest du Inserate für eine villa, eine bungalow, eine herenhuis (Stadthaus) oder ein vrijstaand huis (freistehendes Haus) sehen. Aus rechtlicher Sicht sind diese Begriffe rein beschreibend. Es gibt keine eigenständige rechtliche Kategorie für ein Mietverhältnis einer Villa oder eines Bungalows. Ob du eine 30 m² große Studiowohnung oder eine 300 m² große freistehende Villa mit Garten mietest, fällt der Mietvertrag in denselben Rechtskreis: das Mietrecht für Wohnraum (huurrecht voor woonruimte). Das bedeutet, dass die grundlegenden Rechte und Schutzmechanismen, die Mietern gewährt werden—im Hinblick auf Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhungen und die Instandhaltungspflichten des Vermieters—genau dieselben sind. Die Art oder Größe der Immobilie ändert nicht den Kern des rechtlichen Rahmens der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Der wesentliche praktische Unterschied: Instandhaltungspflichten
Trotz der rechtlichen Gleichheit unterscheiden sich die praktischen Realitäten der Anmietung eines freistehenden Hauses erheblich von der Anmietung einer Wohnung, hauptsächlich im Bereich der Instandhaltung (onderhoud). Eine Wohnung ist Teil einer größeren Struktur, und die Instandhaltung von Außenbereich, Dach und gemeinschaftlichen Bereichen wird von der Eigentümergemeinschaft (VvE) übernommen. Bei einem freistehenden oder Doppelhaus ist der Mieter im direkten Besitz der gesamten Struktur und des umliegenden Grundstücks. Dies führt zu einer Reihe von Instandhaltungspflichten, die im Mietvertrag klar definiert sein müssen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Garten (Tuin): Ein häufiger Streitpunkt
Die häufigste Quelle von Uneinigkeit beim Mieten eines Hauses ist Garteninstandhaltung (tuinonderhoud). Das Gesetz bietet einen allgemeinen Rahmen, der auf der Unterscheidung zwischen kleiner, alltäglicher Instandhaltung (Pflicht des Mieters) und großer, struktureller Instandhaltung (Pflicht des Vermieters) basiert. Im Zusammenhang mit einem Garten ergibt sich typischerweise Folgendes:
- Verantwortung des Mieters (
kleine herstellingen): Regelmäßige, einfache Aufgaben, für die keine speziellen Fähigkeiten oder erhebliche Kosten erforderlich sind. Dazu gehört das Mähen des Rasens, das Unkraut jäten, das Laub fegen und das Zurückschneiden kleiner Hecken und Büsche, um den Garten ordentlich zu halten. - Verantwortung des Vermieters (
groot onderhoud): Große, seltene oder strukturelle Aufgaben. Dazu gehören größere Baumschnitt- oder Fällarbeiten an großen Bäumen, der Austausch von morschen oder kaputten Zäunen und Toren, die Reparatur von Pflasterungen an einer Terrasse oder Einfahrt sowie die Pflege oder der Austausch eines Gartenhauses.
Lesen Sie den Vertrag sorgfältig: Der skeptische Ansatz
Ein gut ausgearbeiteter Mietvertrag für ein Haus wird eine detaillierte Klausel enthalten, die die genaue Aufteilung der Garteninstandhaltungsaufgaben festlegt. Viele Verträge verwenden jedoch vage, mehrdeutige Formulierungen, wie z. B. "Der Mieter ist für die Instandhaltung des Gartens verantwortlich." Dies ist eine Rezeptur für Konflikte. Ein Vermieter könnte dies so auslegen, dass der Mieter große Bäume fachmännisch beschneiden muss, während der Mieter glaubt, dass dies nur das Mähen des Rasens abdeckt. Bevor Sie einen Mietvertrag für eine Immobilie mit Garten unterzeichnen, muss ein potenzieller Mieter Klarheit verlangen. Es ist ratsam, dem Vertrag eine detaillierte Liste der Verantwortlichkeiten beizufügen. Ohne diese Klarheit kann der Mieter in einen Streit über die Kosten eines professionellen Gärtners geraten oder mit einer Forderung gegenüber der Kaution wegen 'Vernachlässigung' des Gartens konfrontiert werden.



















