Eine Steuer auf den sozialen Wohnungsbau
Die verhuurderheffing (Vermieterabgabe) war eine stark umstrittene nationale Steuer, eingeführt im Jahr 2013 während einer Phase wirtschaftlicher Sparmaßnahmen und am 1. Januar 2023 abgeschafft. Diese Steuer wurde Vermietern—hauptsächlich Sozialwohnungsunternehmen—auferlegt, die 50 oder mehr regulierte Mietwohnungen besaßen. Die Abgabe wurde als Prozentsatz des gesamten WOZ-Werts dieser regulierten Immobilien berechnet. Die Begründung der Regierung war, dass der Sozialwohnungssektor, da er groß und kapitalintensiv ist, zu den Staatseinnahmen beitragen sollte. Allerdings wurde die Steuer sofort und heftig von fast allen innerhalb des Wohnungssektors selbst abgelehnt.
Ein Jahrzehnt der Kontroversen und deren Abschaffung
Kritiker argumentierten, dass die verhuurderheffing (Vermieterabgabe) effektiv eine Steuer auf Mieter sei. Sie entzieht Milliarden von Euro jährlich direkt den Sozialwohnungsunternehmen, Geld, das anderweitig in den Bau neuer bezahlbarer Wohnungen, die Verbesserung der Nachhaltigkeit bestehender Wohnungen und die Moderation von Mieterhöhungen hätten investiert werden können. Wohnungsbaugesellschaften, Mieterverbände und Kommunen behaupteten konsequent, dass die Abgabe eine Hauptursache für die Stagnation beim Bau sozialer Wohnungen in den 2010er Jahren sei, direkt zur Schwere der aktuellen Wohnungskrise beitragend. Die unaufhörliche Kampagne gegen die Abgabe war schließlich erfolgreich. Ihre Abschaffung im Jahr 2023 war Teil eines großen Abkommens zwischen Regierung und Wohnungssektor, wobei im Gegenzug für das Ende der Abgabe Wohnungsbaugesellschaften verbindliche Leistungsvereinbarungen (prestatieafspraken) unterzeichneten, um das Tempo von Bau und Renovierung massiv zu erhöhen.