Rechtlich unwirksam in fast allen Fällen
Eine 'Vermieter-Kündigungsklausel'—eine Klausel in einem Mietvertrag, die dem Vermieter das einseitige Recht einräumt, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen—ist in der überwiegenden Mehrheit der Fälle rechtlich unwirksam und vollständig nicht durchsetzbar in den Niederlanden. Es ist ein klassisches Beispiel für eine Vertragsklausel, die direkt mit dem zwingenden Mieterschutzrecht in Konflikt steht. Das gesamte niederländische System ist darauf ausgelegt, Mietern Sicherheit beim Bestand zu geben und Vermieter daran zu hindern, sie willkürlich zu kündigen. Ein Vermieter kann keine selbst verfasste Klausel in einem Vertrag verwenden, um sich Befugnisse zu geben, die das Gesetz ihnen ausdrücklich verweigert.
Die einzigen gültigen Kündigungsgründe
Ein Vermieter kann nicht einfach kündigen. Er kann einen Wohnmietvertrag nur auf der Grundlage einer sehr begrenzten und abschließend aufgezählten Liste von Kündigungsgründen kündigen, die im niederländischen Zivilgesetzbuch festgelegt sind. Die Hauptgründe sind: 1. Der Mieter verhält sich nicht wie ein guter Mieter (z. B. erhebliche Mietrückstände, erhebliche Belästigungen). 2. Der Vermieter benötigt die Immobilie dringend für eigene Nutzung (dringende Eigennutzung), was einem sehr strengen rechtlichen Test und einer Abwägung der Interessen durch einen Richter unterliegt. 3. Der Vermieter hat einen Bebauungsplan, der den Abriss oder eine groß angelegte Renovierung der Immobilie erfordert. Selbst wenn der Vermieter glaubt, dass er einen dieser gültigen Gründe hat, wenn der Mieter nicht zustimmt zu gehen, muss der Vermieter vor Gericht gehen und eine richterliche Anordnung zur Kündigung des Mietvertrags erhalten. Eine einfache vertragliche Klausel reicht nicht aus.
Die Diplomatenklausel-Ausnahme
Die einzige weithin anerkannte, rechtlich gültige Kündigungsklausel für Vermieter ist die spezifische Diplomatenklausel (Diplomaten- oder Zwischenmietklausel). Diese Klausel ist für Vermieter gedacht, die vorübergehend ins Ausland ziehen und planen, nach ihrer Rückkehr wieder in der Immobilie zu wohnen. Sie muss korrekt formuliert sein und ausdrücklich festlegen, dass der Vermieter nach seiner Rückkehr wieder in der Immobilie wohnen wird. Sie ermöglicht es ihnen, den Mietvertrag aus diesem spezifischen, im Voraus vereinbarten Grund zu kündigen. Jede andere vage formulierte 'Vermieter-Kündigungsklausel' sollte aus Sicht des Mieters rechtlich bedeutungslos sein.