Ein Balanceakt zwischen Eigentum und Privatsphäre
Ein häufiger Konfliktpunkt in der Beziehung zwischen Vermieter und Mieter dreht sich um den Zugang des Vermieters zur gemieteten Wohnung. Während der Vermieter Eigentum behält, wurde dem Mieter durch den Mietvertrag das Recht auf woongenot (ruhige Nutzung des Wohnraums) eingeräumt. Dieses Recht, in Frieden gelassen zu werden und Privatsphäre zu haben, ist ein Grundpfeiler des niederländischen Mietrechts. Das Recht eines Vermieters, seine Immobilie zu besichtigen, ist nicht absolut; es handelt sich um ein eingeschränktes Recht, das gegen das Recht des Mieters auf Privatsphäre abgewogen werden muss.
Die Regeln des Zutritts
Das niederländische Recht ist deutlich: Ein Vermieter darf nicht ohne Erlaubnis des Mieters in dessen Wohnung eindringen. Er ist nicht berechtigt, einen Schlüssel zu halten und ihn zu verwenden, um sich jederzeit Zutritt zu verschaffen. Das richtige Vorgehen lautet:
- Gerechtfertigter Grund: Der Vermieter muss einen legitimen Grund haben, Zugang zu verlangen, z. B. Durchführung einer notwendigen Reparatur, Planung größerer Instandhaltungsarbeiten oder Besichtigung der Immobilie für potenzielle neue Mieter am Ende eines Mietverhältnisses.
- Vorherige Ankündigung: Der Vermieter muss den Mieter frühzeitig kontaktieren, um einen Besuch vorzuschlagen.
- Gegenseitige Vereinbarung: Der Besuch muss zu einer Zeit stattfinden, die für beide Parteien geeignet ist. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, eine Zeit zu akzeptieren, die für ihn stark störend ist, aber er muss bei der Bereitstellung einer Alternative vernünftig sein.
Eine Klausel wie 'jährliche Inspektion' in einem Vertrag ist kein Freibrief für den Vermieter, zu betreten. Sie besagt lediglich, dass eine solche Bitte gestellt werden könnte, sie muss jedoch immer noch vernünftig und mit Zustimmung des Mieters erfolgen. Die einzige Ausnahme von der Regel 'kein Zutritt ohne Erlaubnis' ist ein extremer Notfall, wie ein Brand oder ein schweres Gasleck.