Ein irreführendes Konzept im niederländischen Recht
Mieter, insbesondere aus Ländern mit unterschiedlichen Mietsystemen (wie die USA), sind oft verwirrt von dem Konzept der 'Verlängerung des Mietvertrags'. In den Niederlanden gibt es für die am häufigsten verwendete Art von Mietvertrag kein solches Ding wie einen Verlängerungsprozess. Dies ist ein Grundpfeiler des niederländischen Mieterschutzes (huurbescherming). Die Standard- und sicherste Art des Mietvertrags ist ein Vertrag über eine unbefristete Zeit (onbepaalde tijd). Dieser Vertrag läuft nicht nach einem oder zwei Jahren ab. Er läuft automatisch weiter, zu denselben Bedingungen (abgesehen von gesetzlich zulässigen Mieterhöhungen), auf unbestimmte Zeit, bis der Mieter entscheidet, ihn zu kündigen.
Die Macht des unbefristeten Vertrags
Ein unbefristeter Vertrag bietet dem Mieter enorme Sicherheit des Mietverhältnisses. Der Vermieter hat äußerst begrenzte gesetzliche Gründe, einen solchen Vertrag zu kündigen. Sie können nicht einfach entscheiden, den Mietvertrag nicht zu 'verlängern', nur weil sie einen neuen Mieter finden oder die Miete erheblich erhöhen wollen. Solange der Mieter die Miete zahlt und sich wie ein guter Mieter verhält, kann er im Prinzip so lange in der Wohnung bleiben, wie er möchte. Diese automatische Fortführung bedeutet, dass von keiner Partei ein Hinweis auf Verlängerung des Mietvertrags erforderlich ist. Der Mietvertrag läuft einfach weiter.
Die Ausnahme: Befristete Verträge
Das Konzept einer 'Verlängerung' ist nur im spezifischen Fall eines befristeten Vertrags (contract voor certaine tijd) relevant, der eine Höchstdauer von zwei Jahren haben kann. Dieser Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Enddatum, ohne dass eine Kündigung durch eine der Parteien erforderlich ist. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, dem Mieter zwischen einem und drei Monaten vor dem Enddatum eine schriftliche Mitteilung zu senden, um ihn daran zu erinnern, dass der Vertrag endet. Wenn der Vermieter diese Erinnerung nicht sendet, wandelt sich der befristete Vertrag automatisch in einen Vertrag über eine unbefristete Zeit um, mit umfassendem Mieterschutz. Wenn der Vermieter die Erinnerung sendet und der Mieter auszieht, kann der Vermieter dem Mieter anschließend einen neuen Vertrag anbieten. Wenn der Mieter akzeptiert und bleibt, ist dieser zweite Vertrag auch gesetzlich gesehen auf unbestimmte Zeit.