Entschädigung für Zwangsumzug
Eine der stärksten Mieterschutzbestimmungen in den Niederlanden ist die verhuiskostenvergoeding, eine gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Entschädigung für die Kosten und die Unannehmlichkeiten des Umzugs. Dieses Recht tritt in Kraft, wenn ein Mieter seine Wohnung räumen muss—entweder vorübergehend oder dauerhaft—weil der Vermieter umfangreiche Renovierungs- oder Abrissarbeiten (sloop en renovatie) durchführen muss. Dabei geht es nicht um kleinere Reparaturen; es gilt für größere Arbeiten, die so aufdringlich sind, dass der Mieter nicht vernünftig in der Immobilie bleiben kann, während sie durchgeführt werden. Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach zum Verlassen der Wohnung auffordern; er muss einen formellen Vorschlag unterbreiten, und wenn die Renovierung eine Kündigung des Mietverhältnisses erfordert, muss er diese gesetzliche Zulage gewähren.
Die verhuiskostenvergoeding ist ein Mindestbetrag, der von der Regierung festgelegt und jährlich angepasst wird. Ab 2025 beträgt dieser Betrag über 7.000 €. Er soll eine breite Palette umzugsbezogener Ausgaben abdecken, wie die Beauftragung eines Umzugsunternehmens, der Kauf neuer Bodenbeläge oder Vorhänge für das neue Zuhause und die Entschädigung für die allgemeine Störung. Es ist wichtig zu beachten, dass dies ein Mindestbeitrag ist. Wenn die tatsächlichen Umzugskosten eines Mieters deutlich höher sind, können sie versuchen, eine größere Summe mit dem Vermieter zu verhandeln, wobei der Vermieter lediglich gesetzlich verpflichtet ist, den gesetzlich Mindestbetrag zu zahlen.
Bedingungen und Streitigkeiten
Ein Mieter hat nur dann Anspruch auf diese Zulage, wenn der Umzug notwendig ist für die dringende werkzaamheden des Vermieters (urgent works). Ein Vermieter kann eine Immobilie nicht kosmetisch aufwerten und den Mieter mit einer Entschädigung hinauswerfen; die Arbeiten müssen strukturell oder technisch notwendig sein. Dies ist ein häufiger Streitpunkt. Ein Vermieter könnte eine Renovierung als notwendig darstellen, obwohl sie lediglich wünschenswert ist, in dem Versuch, eine Wohnung zu räumen und zu einem höheren Preis neu zu vermieten. Darüber hinaus hat der Mieter nur dann Anspruch auf die Zulage, wenn er die Person ist, deren Mietvertrag gekündigt wird oder die gezwungen wird, vorübergehend umzuziehen. Wenn der Mieter sich aus anderen Gründen selbst entschließt, das Mietverhältnis zu kündigen, auch während einer Renovierungsphase, verzichten sie auf das Recht auf die Entschädigung.
Wenn ein Vermieter umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen muss und die Zahlung der Zulage ablehnt, kann der Mieter die Angelegenheit vor das Gericht (kantonrechter) bringen. Die Gerichte bestätigen dieses Mietrecht konsequent und sehen es als wichtigen Schutz vor Vertreibung aufgrund von Immobilienentwicklung.