In der Regel trägt der Mieter die Umzugskosten
In einem standardmäßigen, freiwilligen Umzug fallen alle Kosten, die mit dem Umzug verbunden sind, in die finanzielle Verantwortung des Mieters. Dazu gehören die Kosten für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens (verhuisbedrijf) oder die Anmietung eines Transporters (verhuiswagen huren), der Kauf von Umzugskartons (verhuisdozen) und alle anderen damit verbundenen Ausgaben. Der Vermieter ist unter normalen Umständen nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen, die mit dem Ein- oder Auszug eines Mieters verbunden sind. Dies gilt als normaler Teil des Prozesses des Wohnungswechsels. Ein Mieter sollte diese Kosten immer einkalkulieren, da sie erheblich sein können und oft mehrere tausend Euro für einen professionellen Umzugsdienst betragen.
Die verpflichtende verhuiskostenvergoeding (Umzugskostenbeihilfe)
Es gibt eine sehr wichtige Ausnahme von dieser Regel, bei der der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die Umzugskosten des Mieters zu bezahlen. Dies ist die verhuiskostenvergoeding (Umzugskostenbeihilfe). Ein Mieter hat gesetzlich Anspruch auf diese feste, obligatorische Beihilfe, wenn er gezwungen ist umzuziehen (vorübergehend oder dauerhaft), weil der Vermieter dringend Arbeiten (dringende werkzaamheden) oder Renovierungen (renovatie) durchführen muss, die nicht durchgeführt werden können, während der Mieter in der Immobilie lebt. Dies gilt auch, wenn die Immobilie für Abriss (sloop) vorgesehen ist. Das Gesetz erkennt an, dass dies ein unfreiwilliger Umzug ist, der dem Mieter aufgezwungen wird, und die Beihilfe soll die Kosten und die Beeinträchtigungen ausgleichen. Der Betrag dieser Beihilfe wird vom Staat als Mindestbetrag festgelegt und wird jährlich angepasst. Stand 2025 liegt dieses Minimum bei über €7.000.
Ein zentrales Mietrecht
Diese verpflichtende Umzugskostenbeihilfe ist ein zentrales Mietrecht, von dem viele nichts wissen. Ein Vermieter kann Sie nicht einfach wegen einer Renovierung zum Ausziehen auffordern, ohne diese Entschädigung zu gewähren. Die Pflicht zum Umzug muss für ein echtes, notwendiges und groß angelegtes Projekt bestehen. Sie gilt nicht für regelmäßige Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden können, während der Mieter in der Wohnung wohnt. Wenn ein Vermieter eine größere Renovierung plant und Ihnen einen niedrigeren Betrag anbietet oder versucht, die Zahlung der Beihilfe zu vermeiden, sollten Sie ablehnen und sofort rechtlichen Rat von dem Woonbond oder dem Jurisch Loket suchen. Dieses Recht stellt sicher, dass Mieter nicht unfair mit den Kosten der großen Bauprojekte des Vermieters belastet werden.