Die Mieter-zu-Mieter-Transaktion
Wenn ein Mieter aus einer teilmöblierten (teilmöbliert) oder unmöblierten (unmöbliert) Wohnung auszieht, ist er in der Regel verpflichtet, sie in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei haben sie möglicherweise Gegenstände installiert, die nützlich sind, aber nicht einfach zu transportieren sind, wie z. B. ein hochwertiger Laminatboden, maßgefertigte Vorhänge oder eine perfekt passende Waschmaschine. In solchen Fällen kann der ausziehende Mieter anbieten, diese Gegenstände dem einziehenden Mieter zu verkaufen. Der für diese Gegenstände gezahlte Preis wird als Übernahmekosten bezeichnet. Dies ist eine private, informelle Transaktion, die direkt zwischen dem alten und dem neuen Mieter stattfindet. Der Vermieter ist in der Regel nicht beteiligt, außer vielleicht dabei, den ersten Kontakt zwischen den beiden Parteien zu erleichtern.
Verhandlung und mögliche Fallstricke
Der Schlüssel zu einer fairen Transaktion für Übernahmekosten ist die Verhandlung. Der geforderte Preis des ausziehenden Mieters ist oft ein Ausgangspunkt, und es ist völlig akzeptabel, dass der einziehende Mieter verhandeln darf, insbesondere wenn die Gegenstände alt sind oder deutliche Abnutzung aufweisen. Es ist sinnvoll, dass der neue Mieter eine schnelle Online-Suche durchführt, um den Preis neuer vergleichbarer Gegenstände zu prüfen, damit das Angebot ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt. Die Vereinbarung, einschließlich einer Auflistung aller Gegenstände und ihrer vereinbarten Preise, sollte immer schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Zahlungen sollten erst erfolgen, wenn der neue Mieter die Schlüssel hat und geprüft hat, dass alle vereinbarten Gegenstände vorhanden sind und sich in dem erwarteten Zustand befinden.
Ein deutlicher Warnhinweis ist es, wenn ein Vermieter oder Makler versucht, die Akzeptanz hoher Übernahmekosten zu einer Voraussetzung für die Anmietung der Wohnung zu machen. Dies ist eine illegale Praxis. Der Mietvertrag besteht mit dem Vermieter und sollte vollständig getrennt von jeder privaten Transaktion mit dem vorherigen Mieter bleiben. Das Ersuchen eines potenziellen Mieters, horrende Gebühren für alte oder unerwünschte Gegenstände zu zahlen, ist eine Form von Zwang, die bei Mieterverbänden oder der Huurcommissie gemeldet werden kann.