Eine Steuer auf Übernachtungen
Toeristenbelasting (tourist tax) ist eine kommunale Steuer, die von allen, die in einer Stadt eine bezahlte Unterkunft bereitstellen – von einem Fünf-Sterne-Hotel bis hin zu einer Privatperson, die ein Zimmer über Airbnb vermietet – erhoben werden muss. Dies ist das niederländische Äquivalent dessen, was in anderen Ländern oft als 'Beherbergungssteuer' oder 'Beherbergungsabgabe' bezeichnet wird. Die Person, die die Unterkunft bereitstellt (der Gastgeber oder Vermieter), ist dafür verantwortlich, diese Steuer von ihren Gästen zu erheben und sie an die Gemeinde (gemeente) abzuführen. Die Steuer soll der Stadt helfen, die durch den Tourismus entstehenden Kosten zu decken, wie zusätzliche Reinigung, Instandhaltung der Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen.
Die Höhe der Steuer variiert erheblich von einer Gemeinde zur anderen. Sie kann eine feste Pauschale pro Person und Nacht sein oder, wie es in großen Städten wie Amsterdam üblich ist, ein Prozentsatz der Gesamtkosten der Unterkunft. Zum Beispiel ist in Amsterdam die Touristensteuer ein erheblicher Prozentsatz des Nachtpreises und damit ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten für einen kurzen Aufenthalt. Ein Versäumnis des Gastgebers, diese Steuer korrekt zu berechnen, einzuziehen und zu zahlen, kann zu Geldstrafen und Strafen durch die kommunalen Steuerbehörden führen.
Relevanz für Vermieter und Mieter
Bei einem regulären, langfristigen Mietverhältnis, bei dem der Mieter sich an der Adresse als Einwohner (ingezetene) anmeldet, gilt die Touristensteuer nicht. Die Steuer ist ausschließlich für Nichtansässige (niet-ingezetenen) gedacht, die über Nacht gegen Gebühr bleiben. Das Problem wird im Kontext von toeristische verhuur (Kurzzeit-Vermietungen) kritisch. Ein Mieter, der seine Wohnung illegal an Touristen untervermietet, verletzt nicht nur seinen Mietvertrag, sondern ist auch gesetzlich verpflichtet, als Steuereinnehmer für die Gemeinde zu fungieren. Viele illegale Untervermieter sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst; und wenn sie erwischt werden, können sie haftbar gemacht werden, nicht nur wegen Bußgeldern im Zusammenhang mit der illegalen Untervermietung selbst, sondern auch für die gesamte nicht eingezogene Touristensteuer, die sie der Stadt hätten zahlen müssen. Dies erhöht das ohnehin erhebliche finanzielle Risiko beim illegalen Kurzzeitvermietungsgeschäft weiter.