Der technische Begriff für Groningens Verstärkungen
'Seismische Nachrüstung' ist der technische und ingenieurtechnische Begriff für die Arbeiten, die im Rahmen des Strukturverstärkungsprogramms im Groninger Gasfeldgebiet durchgeführt werden. Es bezieht sich auf den Prozess, eine bestehende Struktur so zu verändern, dass sie gegenüber seismischen Aktivitäten (Erdbeben) widerstandsfähiger wird. Dies ist keine gängige Baupraxis in den Niederlanden, da das Land – abgesehen von diesem speziellen menschengemachten Problem – ein sehr geringes natürliches seismisches Risiko hat. Die Subventionen und Programme, die mit seismischer Nachrüstung verbunden sind, sind daher einzigartig für Groningen und darauf ausgelegt, die spezifischen Folgen von Jahrzehnten Gasförderung zu adressieren.
Was umfasst eine seismische Nachrüstung?
Der Verstärkungsprozess (versterkingsoperatie) ist komplex und auf jedes einzelne Gebäude zugeschnitten. Er kann eine Vielzahl von Eingriffen umfassen, von der Stärkung der Fundamente und deren festere Verankerung am Gebäude über die Verstärkung von Ziegelmauern mit Stahlelementen bis hin zur sicheren Verbindung von Dächern und Böden mit den Wänden, um ein Kollaps bei Erdbeben zu verhindern. Der gesamte Ablauf, von der Besichtigung bis zum Abschluss der Nachrüstung, wird von der Regierung durch spezielle Agenturen wie den Nationaal Coördinator Groningen (NCG) verwaltet und größtenteils finanziert. Dies ist eine milliardenschwere staatliche Intervention zur Korrektur des Schadens und des Risikos, das durch staatlich geförderte Gasförderung verursacht wird.
Nichtrelevanz für die 'Randstad' und darüber hinaus
Für Mieter, die eine Wohnung in der Randstad (die städtische Megalopolis, zu der Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Utrecht gehören) oder in einer anderen Region außerhalb von Groningen suchen, ist dieses Konzept rein akademisch. Es gibt kein seismisches Risiko zu berücksichtigen, keine Nachrüstungsprogramme und keine damit verbundenen Subventionen. Die struktur"e"lle Sicherheit der Gebäude in diesen Gebieten wird durch die standardmäßige Bauverordnung (Bauordnung) geregelt. Die Pflicht des Vermieters, ein strukturell solides Gebäude bereitzustellen, ist eine standardmäßige Verpflichtung und hängt nicht von speziellen Subventionsprogrammen ab.