Aufgrund des gemäßigten maritimen Klimas der Niederlande ist starker und längerer Schneefall selten. Dadurch ist professionelles Schneeräumen (sneeuwruimen) kein Standarddienst, der regelmäßig für die meisten Wohnimmobilien angeboten wird, und eine separate 'Schneeentfernungsgebühr' ist äußerst ungewöhnlich. Das niederländische Recht und kommunale Verordnungen (APV) legen im Allgemeinen eine bürgerliche Pflicht der Bewohner fest, den öffentlichen Gehweg (stoep) unmittelbar vor ihrem Eigentum von Schnee und Eis freizuhalten. Für einen Mieter in einer Erdgeschosswohnung oder in einem Reihenhaus ist dies seine/ihre eigene Verantwortung. Es gibt dafür keine Gebühr; es ist einfach Teil des guten Zusammenlebens als Mieter.
Wann es eine legitime Servicekostenposition sein kann
In bestimmten, spezifischen Situationen können die Kosten für das Schneeräumen eine legitime Komponente der jährlichen Servicekosten (servicekosten) sein. Dies gilt fast ausschließlich für große Wohnkomplexe oder Wohnanlagen mit umfangreicher privater, gemeinschaftlicher Infrastruktur. Dazu können private Zufahrtsstraßen, große Parkplätze und umfangreiche interne Wege und Höfe gehören, die in der Verantwortung des Vermieters oder VvE liegen, sicher und zugänglich zu halten. In diesen Fällen kann die Hausverwaltung einen Vertrag mit einem Dienstleister haben, der Schnee räumt und Salz (strooien) streut, wenn die Bedingungen streng sind. Die Kosten dieses Dienstes können dann legitim unter allen Bewohnern im Rahmen der jährlichen eindafrekening (Endabrechnung) aufgeteilt werden. Ein Vermieter darf dies nicht für das Freimachen des öffentlichen Gehwegs berechnen.
Was dies für den durchschnittlichen Mieter bedeutet
Für den durchschnittlichen Mieter ist eine Schneeentfernungsgebühr kein Thema. Sie wird nicht als separate, wiederkehrende monatliche Gebühr aufgeführt. Sie sollen einfach Ihren eigenen kleinen Abschnitt des Gehwegs bei Schnee mit eigener Schaufel und Salz räumen. Wenn ein Vermieter versucht, außerhalb des transparenten servicekosten-Systems eine spezifische, separate 'Schneeentfernungsgebühr' für einen großen Komplex zu verlangen, ist dies fast sicher eine unzulässige Gebühr und sollte infrage gestellt werden.