Die Abwärtsspirale der Verantwortung
Sorgfaltspflicht für öffentliche Gehwege
Obwohl die Niederlande nicht jedes Jahr extreme Winter erleben, sind Perioden von Schnee und Eis häufig. Wenn dies passiert, gilt eine allgemeine 'Sorgfaltspflicht'. Die meisten Gemeinden haben eine örtliche Verordnung (OV), die die Bewohner dazu verpflichtet, Schnee und Eis vom öffentlichen Gehweg direkt vor ihren Häusern zu räumen. Das geht nicht nur darum, ein guter Nachbar zu sein; es ist eine Frage der öffentlichen Sicherheit und Haftung. Wenn jemand ausrutscht, hinfällt und sich auf einer vereisten Gehstrecke verletzt, die du vernünftigerweise hättest räumen müssen, könntest du für Schäden haftbar gemacht werden. Für Mieter in einer Erdgeschosswohnung oder einem Einfamilienhaus fällt diese Verantwortung direkt auf sie als Nutzer der Immobilie. Die Gemeinde ist für die Straßen verantwortlich, aber die Gehwege sind die Angelegenheit der Anwohner.
Gemeinschaftsbereiche in Mehrfamilienhäusern
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Verantwortung komplexer. Der einzelne Mieter ist nicht dafür verantwortlich, den gesamten Gehweg vor dem Gebäude zu räumen. Stattdessen obliegt diese Pflicht dem Eigentümer des Gebäudes oder, häufiger, der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die WEG ist verantwortlich für Wartung und Sicherheit aller Gemeinschaftsbereiche, zu denen Eingangswege, Höfe und Parkplätze gehören. Sie beauftragen in der Regel einen Auftragnehmer oder nutzen den Hausmeister des Gebäudes, um Schnee und Eis räumen zu lassen. Die Kosten für diesen Service werden dann unter allen Eigentümern aufgeteilt und anschließend über die monatlichen Betriebskosten auf Mieter umgelegt. Wenn die WEG oder der Vermieter bei dieser Pflicht fahrlässig handelt, und ein Mieter oder Besucher sich in einem Gemeinschaftsbereich verletzt, liegt die Haftung bei ihnen, nicht bei den einzelnen Mietern.