Die Realität des Schlüsselgeldes
Im stark umkämpften niederländischen Wohnungsmarkt sehen sich potenzielle Mieter oft mit einer Vielzahl von Vorabkosten konfrontiert, von denen einige legitim, andere fragwürdig sind. Schlüsselgeld, wörtlich mit 'Schlüsselgeld' übersetzt, fällt eindeutig in die letztere Kategorie. Es handelt sich um eine nicht erstattungsfähige, einmalige Gebühr, die von einem Vermieter oder Mietvermittler lediglich für die Bereitstellung der Schlüssel zur Immobilie verlangt wird. Nach niederländischem Recht ist diese Praxis illegal. Die Begründung ist einfach: den Zugang zur Immobilie über die Schlüssel bereitzustellen, ist eine grundlegende Verpflichtung des Vermieters im Rahmen des Mietvertrags. Die Erhebung einer separaten Gebühr hierfür gilt nach Artikel 7:264 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs als 'unangemessener Vorteil'. Es handelt sich nicht um eine Sicherheitsleistung ('borg'), die eine erstattbare Summe ist, die gegen potenzielle Schäden einbehalten wird. Es ist auch keine legitime Verwaltungsgebühr. Im Wesentlichen ist es eine rechtswidrige Eintrittsgebühr, die die Verzweiflung eines Mieters in einem wettbewerbsintensiven Markt ausnutzt.
Trotz seiner Illegalität hält sich diese Praxis weiterhin, oft verkleidet in vagerer Terminologie. Vermieter und Makler kennen das Gesetz und werden eine Gebühr auf einer Rechnung selten als 'Schlüsselgeld' bezeichnen. Stattdessen verwenden sie möglicherweise kreative Euphemismen wie Vertragskosten, Verwaltungsgebühren oder sogar eine vage 'einmalige Mietgebühr'. Diese Gebühren werden als Standardverfahren dargestellt, und Mieter, die befürchten, die Immobilie zu verlieren, wenn sie Einwände erheben, zahlen oft ohne Frage. Der Schlüssel zur Identifizierung des illegalen Schlüsselgelds besteht darin, zu hinterfragen, welche Leistung für die Gebühr tatsächlich erbracht wird. Wenn der Vermieter keine konkrete, detaillierte Aufschlüsselung der Kosten vorlegen kann, die direkt mit einer dem Mieter zugute kommenden Leistung zusammenhängt (und nicht dem Vermieter), ist es wahrscheinlich eine rechtswidrige Gebühr. Zum Beispiel ist das Erheben von 300 € für 'Vertragserstellung' fast immer eine verkleidete Form des Schlüsselgelds, da dies ein standardmäßiger Bestandteil der Geschäftstätigkeit des Vermieters ist.
Ihre Rechte und Rechtsmittel
Angesichts einer Forderung nach Schlüsselgeld steht ein Mieter vor einer schwierigen Entscheidung: Die Gebühr bezahlen, um die Wohnung zu sichern und später zu versuchen, sie zurückzufordern, oder ablehnen und fast sicher die Wohnung an die nächste Person in der Reihe verlieren. Für viele überwiegt der unmittelbare Bedarf an einem Zuhause das Prinzip. Wenn Sie sich entscheiden zu bezahlen, ist es wichtig, eine lückenlose Belegführung zu führen. Zahlen Sie niemals bar, ohne eine detaillierte, unterschriebene Quittung, die angibt, wofür die Zahlung gedacht ist. Die beste Methode ist eine Banküberweisung mit einer klaren Beschreibung, z. B. 'Zahlung für Vertragskosten wie verlangt für [Adresse der Immobilie]'. Dies schafft unumstößliche Beweise.
Sobald Sie den Mietvertrag haben und eingezogen sind, können Sie Maßnahmen ergreifen, um den rechtswidrig gezahlten Betrag zurückzufordern. Der erste Schritt besteht darin, dem Vermieter ein formelles Schreiben per Einschreiben zu senden, in dem festgehalten wird, dass die Gebühr illegales Schlüsselgeld war, und eine vollständige Rückerstattung bis zu einem bestimmten Datum zu verlangen. Wenn der Vermieter ablehnt oder nicht reagiert, können Sie die Angelegenheit eskalieren. Bei Streitigkeiten dieser Art können Sie eine Klage vor dem Mietgericht oder dem Amtsgericht erheben. Das Mietgericht ist eine kostengünstigere und zugänglichere Option. Angesichts der eindeutigen Illegalität des Schlüsselgelds haben Mieter mit ordnungsgemäßen Unterlagen eine sehr hohe Chance, ihren Fall zu gewinnen und eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Es ist ein Prozess, der Geduld erfordert, doch er dient dazu, Vermieter zur Rechenschaft zu ziehen und Geld zurückzufordern, das ihnen nie rechtmäßig zustand.]