Das 'Arbitragebeding': Eine ungerechte Klausel
Manchmal enthält ein Mietvertrag ein arbitragebeding, oder eine Schiedsgerichtsklausel. Dies ist ein Abschnitt, der festlegt, dass etwaige künftige Streitigkeiten aus dem Vertrag durch Schiedsgerichtsbarkeit statt durch das öffentliche Gerichtssystem oder die Huurcommissie geregelt werden müssen. Schiedsgerichtsbarkeit umfasst die Vorlage des Falls einem privaten, unabhängigen Schiedsrichter oder einem Gremium, dessen Entscheidung rechtsverbindlich ist. Vermieter bevorzugen solche Klauseln möglicherweise in der Annahme, dass sie schneller sind oder dass ein Schiedsrichter wirtschaftlich eher orientiert sein könnte als ein Richter.
Allerdings werden solche Klauseln im niederländischen Verbrauchers- und Mietrecht mit großer Skepsis betrachtet. Das Gesetz erkennt das inhärente Machtungleichgewicht zwischen Vermieter und Mieter an. Ein Mieter gilt als die 'schwächere Partei' in der Transaktion. Den Mieter zu zwingen, sein Recht auf Zugang zum staatlich genehmigten Rechtssystem (die Gerichte) und zu spezialisierten Gremien (die Huurcommissie) aufzugeben, gilt im Allgemeinen als eine 'unzumutbar belastende' (onredelijk bezwarend) Klausel. Als solche steht eine Schiedsgerichtsklausel in einem Wohnmietvertrag oft auf der 'schwarzen Liste' (zwarte lijst) oder der 'grauen Liste' (grijze lijst) unfairer Vertragspflichten, was bedeutet, dass sie vermutet anfechtbar oder vollständig nichtig ist.
Das Recht des Mieters, zu wählen
Selbst wenn ein Mieter einen Vertrag mit einer Schiedsgerichtsklausel unterschreibt, bedeutet das nicht, dass er daran gebunden ist. Das Gesetz gibt dem Mieter die Befugnis, die Klausel aufzuheben. Wenn ein Vermieter versucht, aufgrund der Klausel ein Schiedsverfahren einzuleiten, hat der Mieter in der Regel eine Frist von einem Monat, schriftlich zu erklären, dass er kein Schiedsverfahren akzeptiert und möchte, dass der Streit vor dem zuständigen Gericht (bevoegde rechter) verhandelt wird. Im Wesentlichen kann einem Mieter nicht das Recht genommen werden, zum kantonrechter zu gehen oder, bei relevanten Angelegenheiten, zur Huurcommissie. Jeder Versuch eines Vermieters, eine verbindliche Schiedsgerichtsklausel gegen den Willen des Mieters durchzusetzen, wird bei Anfechtung nahezu sicher scheitern.