Eine klare Einteilung auf dem Papier
Im deutschen Mietrecht ist die Verantwortung für Sanitärinstandhaltung zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, eine Aufteilung, die theoretisch klar definiert ist. Der Vermieter ist verantwortlich für große Instandhaltung (groot onderhoud). Dies umfasst das gesamte fest installierte Sanitärsystem: die Wasserleitungen und Abflüsse innerhalb der Wände und Böden, den Hauptabwasseranschluss für das Gebäude, den Warmwasserbereiter oder Zentralheizkessel (CV-ketel), der heißes Wasser liefert, und den Austausch großer Einrichtungen wie Waschbecken und Armaturen, wenn sie abgenutzt sind. Im Wesentlichen, wenn es Teil der grundlegenden Infrastruktur der Immobilie ist, ist es das Problem des Vermieters, es zu reparieren und zu bezahlen.
Im Gegensatz dazu ist der Mieter verantwortlich für kleine Reparaturen (kleine herstellingen), wie im Gesetz vorgesehen. Für Sanitär umfasst dies Aufgaben, die in der Regel kostengünstig sind und kein Fachwissen erfordern. Beispiele sind: Ersetzen eines Duschschlauchs oder Duschkopfs, das Beheben eines tropfenden Wasserhahns durch Austausch eines Dichtungsrings (leertje), Reinigen und Freimachen des direkten S-Bogens (sifon) unter einem Waschbecken, und der Umgang mit einfachen Toilettenverstopfungen, die nicht auf ein tiefer liegendes Problem in der Hauptabwasserleitung zurückzuführen sind. Das Grundprinzip ist, dass Mieter erwartet werden, alltägliche Wartung zu übernehmen, die aus normalem Gebrauch entsteht.
Die trügerische Realität eines verstopften Abflusses
Während die rechtliche Aufteilung einfach zu scheinen scheint, bricht sie in den Grauzonen des täglichen Lebens zusammen, was zu häufigen und frustrierenden Streitigkeiten führt. Der häufigste Streitpunkt ist ein verstopfter Abfluss. Ein Vermieter wird fast immer zunächst behaupten, der Mieter habe die Verstopfung durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht (z. B. das Spülen von Feuchttüchern oder das Heruntergießen von Fett in das Spülbecken) und sei daher für die Kosten des Klempners verantwortlich. Die Verstopfung könnte jedoch leicht durch alte, schlecht konstruierte Rohre oder ein tieferes Problem in der Hauptsammelabwasserleitung des Gebäudes verursacht werden, wofür der Vermieter verantwortlich wäre. Der Mieter steckt oft in einer schwierigen Lage: Er muss nachweisen, dass das Problem nicht seine Schuld ist, was ohne das Hinzuziehen eines Sachverständigen nahezu unmöglich ist. Vermieter nutzen oft diese Mehrdeutigkeit aus, verweigern entweder zu handeln oder schicken einen Klempner und stellen dem Mieter danach die Rechnung, der dann bleibt, um die Kosten anzufechten. Ein skeptischer Mieter sollte Probleme stets gründlich mit Fotos dokumentieren, schriftlich mit dem Vermieter kommunizieren und niemals im Voraus zustimmen, eine Reparatur zu bezahlen, die wahrscheinlich in die rechtliche Verantwortung des Vermieters fällt. Die klar auf dem Papier stehenden Regeln dienen oft dazu, die Realität zu verschleiern, dass Vermieter Kosten wo immer möglich externalisieren werden.