Widerlegung der 'Registrierungsgebühr'
Der Begriff 'Registrierungsgebühr' kann mehrdeutig sein, aber im Kontext niederländischer Immobiliengeschäfte bezieht er sich durchweg auf die Kosten, die mit der Registrierung der Eigentumsänderung beim offiziellen niederländischen Grundbuch Kadaster verbunden sind. Wenn Sie ein Haus kaufen, entwirft der zivilrechtliche Notar (notaris) die offizielle Übertragungsurkunde (akte van levering). Diese Urkunde muss dann offiziell beim Kadaster registriert werden, um die Eigentumsänderung rechtlich bindend und öffentlich zu machen. Das Kadaster erhebt eine Gebühr für diese Registrierung (inschrijvingskosten). Diese Gebühr wird nicht direkt vom Käufer gezahlt, sondern ist Teil der Gesamtrechnung des Notars. Es ist eine verpflichtende, unumgängliche Kosten des Immobilienkaufs. Die Kernaussage für Mieter ist zweifach: Erstens gilt diese Gebühr nur für Immobilienkäufer, und zweitens gibt es keinerlei staatliche Subvention oder Förderprogramm, um diese Kosten zu decken.