Das Recht, das Rauchen zu verbieten
Während niederländisches Recht rauchfreie öffentliche Räume und Arbeitsplätze vorschreibt, gibt es kein nationales Gesetz, das das Rauchen im privaten Bereich der gemieteten Wohnung verbietet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Mieter immer ein uneingeschränktes Recht zum Rauchen haben. Ein Vermieter oder, noch häufiger, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat das Recht, ein Rauchverbot festzulegen. Dies wird am häufigsten durch eine spezifische Klausel im Mietvertrag oder als Teil der offiziellen Hausordnung des Gebäudes (huishoudelijk reglement) geregelt, der ein Mieter zustimmt einzuhalten, wenn er seinen Mietvertrag unterschreibt. Die rechtliche Begründung ist, dass der Vermieter oder die WEG ein Interesse daran hat, das Eigentum vor Schäden zu schützen (z. B. verschmutzte Wände, anhaltende Gerüche) und andere Bewohner vor Belästigungen durch Passivrauchen zu schützen.
Durchsetzbarkeit: Ein rechtlicher Graubereich
Die eigentliche Frage ist, wie durchsetzbar diese Rauchverbot-Klauseln sind. Das Thema erzeugt eine rechtliche Spannung zwischen zwei Prinzipien: dem Recht des Vermieters, Vertragsbedingungen festzulegen und sein Eigentum zu schützen, und dem fundamentalen Recht des Mieters auf Wohngenuss und Privatsphäre in seinem Zuhause. Wenn ein Mieter in einem gemeinsamen, geteilten Bereich eines Gebäudes (z. B. Flur oder Lobby) gegen eine Regel verstößt, ist dies ein klarer und leicht durchsetzbarer Verstoß. Die WEG oder der Vermieter kann Verwarnungen und Geldstrafen aussprechen.
Die Durchsetzung wird deutlich komplizierter, wenn das Rauchen ausschließlich innerhalb der privaten Wohnung des Mieters erfolgt. Wenn das Rauchen dem Nachbarn nachweislich Belästigungen verursacht (z. B. Rauch, der durch Lüftungs- oder Bodenbeläge reist) oder beim Auszug zu erheblichen Schäden am Eigentum führt, hätte der Vermieter gute Gründe, Schritte zu unternehmen. Er könnte den Mietvertrag bei Vertragsverletzung kündigen oder erhebliche Reinigungs- und Reparaturkosten von der Kaution abziehen. Wenn jedoch ein Mieter in seiner Einheit raucht, ohne anderen Belästigungen zuzufügen, würde es dem Vermieter sehr schwer fallen, ihn allein aufgrund der Verletzung einer Rauchverbot-Klausel zu verdrängen. Ein Richter müsste die Schwere der Verletzung gegen das grundlegende Recht des Mieters auf Wohngenuss wägen und würde wahrscheinlich eine Räumung als unverhältnismäßige Maßnahme ansehen.