Eine zweiseitige Verantwortung
Im niederländischen Vertragsrecht, einschließlich Mietverträgen, gibt es ein feines Zusammenspiel zwischen zwei Kernprinzipien: der Informationspflicht des Vermieters und der Untersuchungspflicht des Mieters. Dies schafft eine gemeinsame Verantwortung dafür, eine transparente und faire Transaktion zu gewährleisten. Das bedeutet, dass während ein Vermieter keine gravierenden Probleme absichtlich verheimlichen darf, ein Mieter auch nicht behaupten kann, von einem Problem nichts gewusst zu haben, das er auch leicht selbst hätte herausfinden können.
Die Informationspflicht des Vermieters verpflichtet ihn dazu, bedeutende, nicht sichtbare Mängel offenzulegen, von denen er weiß und die die Fähigkeit des Mieters beeinträchtigen könnten, die Immobilie wie vorgesehen zu nutzen. Dies ist insbesondere relevant für sogenannte Umweltgefahren. Wenn der Vermieter weiß, dass der Boden verunreinigt ist, oder dass es ein dauerhaftes, nicht offensichtliches strukturelles Problem gibt, das zu Feuchtigkeit führt, ist er gesetzlich verpflichtet, diese Information einem potenziellen Mieter offenzulegen. Dasselbe gilt auch für nicht-physische Probleme, z.B. die Ankündigung einer größeren, störenden Renovierung am Gebäude in naher Zukunft oder eine bekannte, laufende und schwere Auseinandersetzung mit einem Nachbarn. Die Informationspflicht soll verhindern, dass ein Vermieter einen Mieter wissentlich in eine fehlerhafte Vereinbarung hineinzwingt.
Die Untersuchungspflicht des Mieters
Auf der anderen Seite hat der Mieter die Pflicht zu untersuchen. Das Gesetz erwartet, dass der Mieter mit angemessener Umsicht handelt und die Immobilie vor Unterzeichnung des Mietvertrags auf erkennbare Mängel prüft. Ein Mieter kann nach dem Einzug nicht über die geringe Größe der Küche, die altmodischen Badezimmerfliesen oder den Straßenlärm von draußen klagen. Das gehört zu dem, was ein sorgfältiger Mieter bei einer Besichtigung hätte beobachten können und sollen. Die Untersuchungspflicht bedeutet, dass man Fragen stellen sollte. Wenn Sie spezielle Bedürfnisse oder Bedenken haben (z. B. 'Ist der Wohnkomplex allgemein ruhig?' oder 'Ist die Internetverbindung stabil für das Arbeiten von zu Hause?'), sollten Sie diese stellen. Der Vermieter wird wahrheitsgemäß antworten.
In der Regel übertrumpft die Informationspflicht die Untersuchungspflicht. Wenn ein Vermieter wissentlich einen schweren, versteckten Mangel verschweigt, kann er sich später nicht damit verteidigen, dass der Mieter gründlicher hätte untersuchen sollen. Dieses Gleichgewicht sorgt dafür, dass Mieter zwar wachsam sein müssen, die letztendliche Verantwortung für die Offenlegung schwerwiegender, verborgener Probleme bei der Partei liegt, die über die Informationen verfügt: dem Vermieter.