Eine kommunale Verantwortung, kein persönlicher Zuschuss
Die Verbesserung und Instandhaltung öffentlicher Bereiche – einschließlich Straßen (straten), Bürgersteige (stoepen), Parks, öffentliche Beleuchtung (openbare verlichting), und Spielplätze (speeltuinen) – ist die alleinige Verantwortung der Gemeinde (gemeente). Diese Arbeiten werden durch Allgemeinsteuern finanziert. Das Konzept eines 'Zuschusses' oder einer Zuwendung, die einem Einwohner gegeben wird, um diese Verbesserungen selbst durchzuführen, existiert nicht. Das System basiert darauf, dass die Gemeinde diese Dienste als Kernaufgabe der Regierung anbietet, nicht darauf, Einwohner zu subventionieren, die Arbeiten selbst zu erledigen.
Wie Mieter Verbesserungen beeinflussen können
Obwohl Mieter keinen Zuschuss erhalten, sind sie nicht machtlos und haben mehrere formelle und informelle Kanäle, um die Qualität des öffentlichen Raums in ihrer Nachbarschaft zu beeinflussen. 1. Probleme melden (Melding Openbare Ruimte): Jede Gemeinde hat ein System (in der Regel eine Telefonnummer und ein Online-Portal oder eine App), über das Einwohner Probleme wie einen defekten Pflasterstein, eine defekte Straßenlaterne oder überfüllte öffentliche Abfallbehälter melden können. Dies ist eine direkte und effektive Möglichkeit, kleinere Probleme zu beheben. 2. Formale Teilhabe (Inspraak): Wenn eine Gemeinde eine große Neugestaltung einer Straße oder eines Parks plant, wird sie oft gesetzlich verpflichtet, ein öffentliches Beteiligungsverfahren (inspraakprocedure) durchzuführen, bei dem Einwohner die Pläne einsehen und ihre Meinungen und Vorschläge einreichen können. 3. Bürgerinitiativen (Burgerinitiatief): Wenn Einwohner eine proaktive Idee für eine Verbesserung haben, wie die Schaffung eines neuen kleinen Parks oder die Installation von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, können sie Unterschriften sammeln und eine formelle Bürgerinitiative beim Gemeinderat einreichen. Wenn die Initiative genügend Unterstützung erhält, ist der Rat oft verpflichtet, sie zu prüfen.
Unterscheidung von öffentlichen vs. gemeinschaftlichen Bereichen
Es ist wichtig, zwischen öffentlichen Bereichen (die Straße, der Park), die in der Verantwortung der Gemeinde liegen, und gemeinschaftlichen Bereichen (ein gemeinschaftlicher Innenhof oder Garten innerhalb eines Wohnkomplexes), die Privateigentum des Vermieters oder der VvE sind, zu unterscheiden. Die Instandhaltung dieser gemeinschaftlichen Bereiche wird von den Bewohnern über ihre servicekosten bezahlt, und Verbesserungen werden von den Eigentümern entschieden.