Notbeleuchtung – eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung in gemeinschaftlichen Bereichen
Notbeleuchtung ist ein lebenswichtiger Sicherheitsdienst, aber es ist wichtig, dass Mieter wissen, wo sie damit rechnen können. Es ist nicht eine Voraussetzung in Ihrer privaten Wohnung. Stattdessen ist ihr Vorhandensein gesetzlich vorgeschrieben durch den niederländischen Bouwbesluit (Bauverordnung) für die gemeinschaftlichen Bereiche von Wohnanlagen und anderen Wohngebäuden. Dies umfasst Flure, Korridore, Treppenhäuser (trappenhuizen), und Tiefgaragen. Zweck der Notbeleuchtung besteht darin, bei einem Stromausfall automatisch einzuschalten und einen Mindesthelligkeitsgrad bereitzustellen, damit die Bewohner sicher ihren Weg nach draußen über die vorgesehenen Fluchtwege (vluchtroutes) finden können. Diese Leuchten sind typischerweise kleine Kästen mit einem grünen Piktogramm einer laufenden Figur, oder einfache Leuchten, die an ein Batteriespeichersystem angeschlossen sind.
Verantwortlichkeit des Vermieters für Wartung und Tests
Die Installation, Wartung und regelmäßige Prüfung des Notbeleuchtungssystems ist die strikte und nicht delegierbare Verantwortung des Gebäudeeigentümers, also des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft (EG). Dies ist keine 'kleine Reparatur', die den Mietern übertragen werden kann. Das System muss periodisch von einem qualifizierten Fachmann überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Batterien geladen sind, die Glühbirnen funktionsfähig sind und dass das System zuverlässig aktiviert wird, wenn der Hauptstrom ausgeschaltet wird. Dies ist ein wesentlicher Aspekt der gesetzlichen Sorgfaltspflicht des Vermieters, eine sichere Wohnumgebung bereitzustellen. Die Vernachlässigung der Wartung der Notbeleuchtung ist eine ernsthafte Sicherheitsverletzung.
Worauf Mieter achten sollten
Während es die Aufgabe des Vermieters ist, das System zu warten, sollten Mieter die Augen und Ohren des Gebäudes sein. Beziehen Sie Ihre Umgebung. Beachten Sie die Notbeleuchtungsleuchten in Ihrem Flur und Treppenhaus. Wenn Sie feststellen, dass eine Leuchte physisch beschädigt ist, flackert oder eine Warnleuchte anzeigt, die auf einen Defekt hinweist, melden Sie dies sofort Ihrem Vermieter oder Hausverwalter. Dies ist kein schwieriger Mieter; es ist ein verantwortungsbewusster Bewohner. Im Falle eines echten Stromausfalls kann eine Fehlfunktion der Notbeleuchtung den Unterschied zwischen einem ruhigen Ausgang und einer gefährlichen, desorientierenden Situation ausmachen. Die schriftliche Meldung eines Defekts stellt sicher, dass der Vermieter offiziell über das Sicherheitsproblem informiert ist und verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen.