Gesamtschuldnerische Haftung
Ein Bürge (Mitunterzeichner oder Mit-Schuldner) ist eine Person, die den Mietvertrag zusammen mit dem Hauptmieter unterschreibt. Dadurch wird er zu einer vollständigen rechtlichen Partei des Vertrags. Dies ist eine entscheidende Unterscheidung. Der Bürge ist nicht nur eine finanzielle Absicherung; er wird rechtlich als Mieter betrachtet, mit denselben Rechten und, was noch wichtiger ist, denselben Pflichten. Das bedeutet, dass er gesamtschuldnerisch für den vollen Umfang der Mietbedingungen haftet. Wenn die Miete nicht bezahlt wird, kann der Vermieter den Bürge auf den gesamten Betrag belangen, nicht nur auf einen Teil. Wenn die Immobilie beschädigt wird, trägt der Bürge gleichermaßen die Kosten der Reparaturen. Diese Struktur macht den Bürge aus Sicht des Vermieters zu einem primären Schuldner.
Eine seltene und riskante Vereinbarung
Auf dem niederländischen Mietmarkt sind echte Bürge-Vereinbarungen bei Wohnmietverträgen nicht üblich, insbesondere wenn der Bürge nicht beabsichtigt, in der Immobilie zu wohnen. Der Hauptgrund ist, dass diese Struktur oft rechtlich und praktisch unübersichtlich ist. Für den Bürge ist das Risiko immens, da seine Haftung vollständig und unmittelbar ist. Für den Vermieter kann es kompliziert sein, da ein Bürge möglicherweise unbeabsichtigt Mietrechte erlangen könnte, was es schwieriger macht, die Immobilie zu verwalten oder den Hauptmieter bei Problemen zu kündigen. Vermieter und Makler in den Niederlanden bevorzugen überwiegend eine andere Struktur: die Bürgschaftsvereinbarung. Dies schafft eine klarere, hierarchischere Beziehung, in der der Bürge eine Drittpartei ist, getrennt vom Mietvertrag selbst. Ein potenzieller Mieter, dem eine Bürge-Vereinbarung angeboten wird, sollte äußerste Vorsicht walten lassen und juristischen Rat einholen, da es sich um eine ungewöhnliche Vereinbarung mit erheblichen rechtlichen Folgen für die Person handelt, die den Vertrag mitunterzeichnet.