Mehr als nur ein Mitbewohner
Im niederländischen Mietrecht gibt es eine entscheidende Unterscheidung zwischen einem einfachen Mitbewohner oder Bewohner (huisgenoot oder inwonende) und einem rechtlich anerkannten medehuurder (Mitmieter). Ein Mitbewohner hat kein formelles Verhältnis zum Vermieter und besitzt nur sehr wenige Rechte. Ein Mitmieter hat jedoch dieselben gesetzliche Rechte und Pflichten wie der Hauptmieter, dessen Name im ursprünglichen Mietvertrag steht. Sie sind aus rechtlicher Sicht ein vollwertiger Mieter. Dieser Status bietet erhebliche Sicherheit, insbesondere im Falle des Beziehungsendes oder des Todes des Hauptmieters, trägt aber auch die volle Verantwortung für den Mietvertrag.
Wie wird man Mitmieter?
Man wird nicht einfach durch das Zusammenziehen mit jemandem Mitmieter. Der Status muss durch einen von zwei formalen Wegen erworben werden:
- Nach Gesetz (für Ehepartner und eingetragene Partner): Ist der Mieter verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft, wird dessen Ehepartner oder Partner automatisch durch Gesetz Mitmieter, sofern die Immobilie deren Hauptwohnsitz ist. Sie benötigen nicht die Erlaubnis des Vermieters; der Status wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verliehen.
- Auf Antrag (für andere Langzeitpartner): Ein Partner, der nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann dennoch Mitmieter werden, muss dies jedoch formell beantragen. Dazu muss er nachweisen, dass er mit dem Hauptmieter in der Immobilie gelebt hat und eine 'durable common household' (
duurzame gemeenschappelijke huishouding) für mindestens zwei Jahre geführt hat. Der Hauptmieter und der Partner müssen gemeinsam beim Vermieter einen Antrag stellen. Lehnt der Vermieter diesen vernünftigen Antrag ab, kann das Paar vor Gericht beantragen, die Mitmieterschaft zu gewähren.
Die Rechte und Pflichten der Mitmieterschaft
Der Status des Mitmieters hat zwei wesentliche Folgen:
- Die Rechte: Ein Mitmieter hat das eigenständige Recht, in der Immobilie zu bleiben. Wenn der Hauptmieter, dessen Name im Vertrag steht, auszieht oder stirbt, wird der Mitmieter automatisch zum alleinigen Hauptmieter und kann den Mietvertrag fortsetzen. Dies ist ein lebenswichtiger Schutz davor, sein Zuhause zu verlieren.
- Die Pflichten: Ein Mitmieter ist gesamtschuldnerisch haftbar (
hoofdelijk aansprakelijk) für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Das bedeutet, dass er rechtlich für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich ist, nicht nur für einen Anteil. Zahlt der Hauptmieter nicht, kann der Vermieter gesetzlich den vollen Betrag vom Mitmieter verlangen.