Teilen des Mietvertrags und der Haftung
Ein Mitmieter (medehuurder) ist rechtlich deutlich zu unterscheiden von einem einfachen Mitbewohner oder Bewohner. Ein Mitmieter ist eine Person, die zusammen mit dem Hauptmieter (hoofdhuurder) offiziell im Mietvertrag eingetragen ist. Dies schafft eine direkte vertragliche Beziehung zum Vermieter. Infolgedessen teilt der Mitmieter dieselben Rechte und Pflichten wie der Hauptmieter. Sie haben dasselbe Recht, in der Immobilie zu wohnen, und genießen den umfassenden Schutz des niederländischen Mietrechts. Wesentlich ist, dass sie auch eine gesamtschuldnerische Haftung für die volle Miete teilen. Das bedeutet, dass der Vermieter rechtlich die gesamte Miete von dem anderen Mieter verlangen kann, wenn einer der Mieter seinen Anteil nicht bezahlt. Der Vermieter kümmert sich nicht darum, wie die Mieter die Miete untereinander aufteilen; er ist nur an der gesamten gezahlten Summe interessiert.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eines Mieters, die in der Immobilie als Hauptwohnsitz leben, werden gesetzlich automatisch zu Mitmietern, auch wenn ihr Name nicht im ursprünglichen Vertrag steht. Für andere, wie z. B. einen Partner, der nicht verheiratet oder registriert ist, erfordert die Aufnahme eines Mitmieters die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann diesen Antrag nur aus begrenzten Gründen ablehnen, zum Beispiel wenn die Person nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, um die Miete zu tragen.
Mietgemeinschaft vs. Mitbewohner
Die rechtliche Stellung eines medehuurder ist deutlich stärker und grundlegend verschieden von der eines einfachen Mitbewohners (huisgenoot) oder eines Untermieters (onderhuurder). Ein Mitbewohner, der nicht im Mietvertrag steht, hat kein vertragliches Verhältnis zum Vermieter. Ihre Vereinbarung besteht ausschließlich mit dem Hauptmieter. Sie haben sehr wenige gesetzliche Rechte und im Allgemeinen keinen Mieterschutz; der Hauptmieter kann die Vereinbarung in der Regel mit einer einfachen Kündigungsfrist beenden. Ein Mitmieter kann dagegen nicht vom Hauptmieter gekündigt werden. Wenn ein Mitmieter gehen möchte, müssen beide zustimmen, das Mietverhältnis mit dem Vermieter zu kündigen, oder sie müssen ein gerichtliches Verfahren durchlaufen, um den Namen einer Person aus dem Vertrag entfernen zu lassen. Verlässt der Hauptmieter die Immobilie, wird der Mitmieter rechtlich zum Hauptmieter und kann den Mietvertrag fortführen. Dies macht die Mietgemeinschaft zu einem sicheren, aber auch stark bindenden rechtlichen Status, der mit vollem Verständnis der gemeinsamen, langfristigen Verpflichtungen eingegangen werden sollte.