Ein fremdes Rechtskonzept ohne niederländische Entsprechung
'Tenancy at will' ist ein Begriff aus Systemen des Common Law (etwa Großbritannien, den USA und Kanada), der keine direkte Entsprechung im niederländischen Wohnraummietrecht hat. Es beschreibt typischerweise ein Mietverhältnis ohne festen Zeitraum, das sowohl der Vermieter als auch der Mieter jederzeit aus beliebigem Grund mit einer sehr kurzen Kündigungsfrist beenden kann. Diese Vorstellung steht im Widerspruch zur gesamten Philosophie des niederländischen Mieterschutzes (huurbescherming), der speziell darauf abzielt, Vermieter daran zu hindern, Mieter 'auf Verlangen' kündigen zu können. Jedes Vertragsverhältnis für eine Hauptwohnung, bei dem Miete gezahlt wird, ist per Definition eine huurovereenkomst, die unter dem Schutzschirm des niederländischen Zivilgesetzbuches steht.
Warum es hier nicht existiert
Der Kern des niederländischen huurbescherming besteht darin, dass ein Vermieter einen Mietvertrag nicht kündigen kann, ohne eine der wenigen gesetzlich vorgesehenen Kündigungsgründe zu haben, und sie benötigen fast immer eine gerichtliche Entscheidung, falls der Mieter widerspricht. Das Konzept, dass ein Vermieter ein Mietverhältnis einfach durch Kündigung beenden kann, wie es bei einem Mietverhältnis auf Widerruf der Fall wäre, ist rechtlich unmöglich für einen standardmäßigen Wohnmietvertrag. Ein Vermieter kann keinen Vertrag schaffen, der diese zwingenden Rechtsvorschriften umgeht.
Die naheliegendste Entsprechung: 'Bruikleen' (Antikraak)
Die einzige Situation in den Niederlanden, die auch nur entfernt einem Mietverhältnis auf Widerruf ähnelt, ist eine Anti-Squat-Vereinbarung, die rechtlich als bruikleenovereenkomst (Leih- bzw. Nutzungsvertrag) definiert ist. Dies ist eine prekäre und spezifische Form des Wohnens für leerstehende Gebäude, und sie ist völlig getrennt vom regulären Mietmarkt und dessen Schutzbestimmungen.