Der Mythos der 'Kündigungsmitteilung'
Mieter aus anderen Ländern haben oft falsche Vorstellungen darüber, wie Zwangsräumungen in den Niederlanden funktionieren. Das Konzept eines Vermieters, der eine einfache 'Kündigungsmitteilung' zustellt, die den Mieter rechtlich dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Datum auszuziehen, existiert hier bei unbefristeten Verträgen nicht. Das niederländische Recht schützt Mieter stark, und die Entfernung eines Mieters aus seinem Zuhause ist ein absichtlich schwieriger und formaler Prozess, der fast immer die Intervention eines Richters erfordert. Es ist wichtig, zwischen einer Kündigung (opzegging) und einer Räumung (ontruiming) zu unterscheiden. Eine Kündigung ist lediglich ein Vorschlag; nur ein Gericht kann eine Räumung anordnen.
Der mühsame Kampf des Vermieters: Beendigung des Mietverhältnisses
Wenn ein Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag kündigen möchte, muss er dem Mieter eine formale Kündigung per Einschreiben zusenden. Diese Kündigung muss:
- Eine der eingeschränkten gesetzlich anerkannten Gründe für die Kündigung anführen (z. B. Fehlverhalten des Mieters, dringende persönliche Nutzung).
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beachten, die davon abhängt, wie lange der Mieter dort gelebt hat (Mindestlaufzeit von 3 Monaten, die sich pro Mietjahr um einen Monat erhöht, maximal 6 Monate).
Hier kommt der entscheidende Teil: Wenn der Mieter der Kündigung innerhalb von sechs Wochen nicht schriftlich zustimmt, hat die Kündigung keine rechtliche Wirkung. Der Vertrag setzt sich einfach fort, als wäre nichts geschehen. An diesem Punkt bleibt dem Vermieter nur der Weg, vor dem Bezirksgericht (kantonrechter) Klage zu erheben, den Mietvertrag zu kündigen und eine Räumungsanordnung zu erwirken. Der Richter wägt dann die Gründe des Vermieters gegen das Recht des Mieters auf Wohnraum ab. Dieser Prozess ist zeitaufwendig, teuer, und das Ergebnis ist für den Vermieter nie garantiert.
Die Kündigung durch den Mieter: Eine einfache Angelegenheit
Im starken Kontrast dazu fällt es einem Mieter, der einen unbefristeten Mietvertrag kündigen möchte, deutlich leichter. Der Mieter muss dem Vermieter einfach eine Kündigung per Einschreiben zukommen lassen. Die Kündigungsfrist eines Mieters entspricht der Zahlungsperiode, die in der Regel einen Monat beträgt. Der Mieter muss keinen Grund für den Auszug angeben.
Die '14-Tage-Mitteilung' erklärt
Der einzige Kontext, in dem eine '14-Tage-Mitteilung' üblich ist, bezieht sich auf Mietrückstände. Ist der Mieter mit der Miete im Verzug, kann der Vermieter ein formelles Zahlungsaufforderungsschreiben (WIK-brief) senden. Dieses Schreiben setzt dem Mieter 14 Tage Zeit, den ausstehenden Betrag zu zahlen, ohne zusätzliche Inkassokosten zu verursachen. Es ist kein Kündigungsschreiben. Wenn man jedoch nach diesem Schreiben nicht zahlt, hat der Vermieter gute Chancen, vor Gericht zu ziehen, um Zahlung zu verlangen und schließlich die Beendigung des Mietvertrags wegen Vertragsverletzung zu beantragen.