Ein Vermieter kann nicht einfach entscheiden, die Miete zu erhöhen, und den Mieter mündlich informieren. Eine Mieterhöhung ist eine formale Änderung des Mietvertrags und damit nur rechtlich gültig, wenn der Vermieter sich an ein strenges Benachrichtigungsverfahren hält. Der Vermieter muss dem Mieter eine formale, schriftliche Mitteilung der vorgeschlagenen Mieterhöhung zukommen lassen. Eine mündliche Mitteilung oder eine formlose E-Mail ist nicht ausreichend. Obwohl die Mitteilung per E-Mail versendet werden kann, ist ein Einschreiben die rechtlich am sichersten geeignete Methode für den Vermieter.
Die rechtlichen Anforderungen an die Mitteilung
Die Gesetzgebung legt genau fest, welche Informationen die Mieterhöhungsmitteilung enthalten muss. Fehlt eine der Informationen, ist die Mitteilung rechtlich ungültig. Die Mitteilung muss enthalten: 1. Die aktuelle Grundmiete (huidige kale huur). 2. Der Prozentsatz der Erhöhung. 3. Die neue Grundmiete (nieuwe kale huur). 4. Das Inkrafttreten der neuen Miete (ingangsdatum). 5. Die Art, wie der Mieter Einwendungen gegen die Erhöhung erheben kann. Eine Mitteilung, die einfach sagt 'Ihre Miete wird nächsten Monat erhöht', hat rechtlich keinen Wert, und der Mieter ist nicht verpflichtet, den höheren Betrag zu zahlen.
Die Zwei-Monats-Regel
Eine der wichtigsten Regeln ist die Frist. Der Vermieter muss dem Mieter die schriftliche Mieterhöhungsmitteilung mindestens zwei Monate vor dem vorgesehenen Inkrafttreten der Erhöhung zukommen lassen. Zum Beispiel, wenn der Vermieter die Miete ab dem 1. Juli erhöhen möchte, muss der Mieter die schriftliche Mitteilung spätestens am 30. April erhalten haben. Wenn der Vermieter weniger als zwei Monate vorher liefert, ist die vorgeschlagene Erhöhung für das vorgeschlagene Datum ungültig. Der Vermieter müsste eine neue, korrekte Mitteilung ausstellen, und die Erhöhung würde verschoben. Diese Regel gibt dem Mieter ausreichend Zeit, den Vorschlag zu prüfen, seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen und ggf. formell Widerspruch einzulegen.