Eine gesetzlich vorgeschriebene Beihilfe bei Zwangsumzügen
Eine 'Umzugskostenbeihilfe für Mieter' ist ein reales und gesetzlich geschütztes Recht in den Niederlanden, bekannt als das verhuiskostenvergoeding. Dies ist keine Subvention der Regierung, sondern eine verpflichtende Beihilfe, die der Vermieter dem Mieter zahlen muss, wenn der Mieter aufgrund eines geplanten Abrisses (sloop) oder umfangreicher, dringender Renovierungsarbeiten (dringende werkzaamheden) der Immobilie zum Umzug gezwungen wird. Das Gesetz erkennt an, dass dies eine unfreiwillige Verschiebung ist, die zugunsten des Vermieters erfolgt, und diese Beihilfe soll zu den erheblichen Kosten und der Störung beitragen, die bei der Suche nach und dem Umzug in ein neues Zuhause entstehen.
Wann kommt dieses Recht zur Anwendung?
Ein Mieter hat Anspruch auf diese Beihilfe, wenn die Renovierung so umfangreich ist, dass sie nicht durchgeführt werden kann, während der Mieter noch im Haus wohnt. Dies gilt nicht für regelmäßige Instandhaltungsarbeiten (wie Streichen oder Heizung reparieren), sondern für größere Projekte wie die Erneuerung des Fundaments, das völlige Entkernen des Innenraums oder groß angelegte Energieeffizienzmaßnahmen, die eine Räumung der Immobilie erfordern. Das Recht gilt, egal ob der Mieter dauerhaft oder nur vorübergehend umziehen muss. Der Vermieter muss einen vernünftigen Renovierungsvorschlag vorlegen, und wenn der Mieter nicht zustimmt, muss der Vermieter die Zustimmung eines Gerichts einholen, um fortzufahren.
Höhe und Ablauf
Die verhuiskostenvergoeding ist ein Mindestbetrag, der von der Regierung festgelegt wird und jährlich indexiert wird. Stand August 2025 beträgt dieser Mindestbetrag über 7.100 €. Dies ist eine feste Pauschalzahlung; sie ist keine Erstattung tatsächlicher Umzugskosten. Der Mieter hat Anspruch auf diesen Mindestbetrag, unabhängig davon, ob seine tatsächlichen Umzugskosten höher oder niedriger waren. Der Vermieter muss das Angebot dieser Beihilfe als Teil seines formellen Renovierungsplans vorlegen. Ein Mieter sollte niemals einer Renovierung zustimmen, ohne eine schriftliche Vereinbarung zu haben, die die Zahlung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Beihilfe einschließt. Es ist ein nicht verhandelbarer Bestandteil ihrer gesetzlichen Rechte.