Die wichtigste Klausel in Ihrem Vertrag
Die Mietdauer, oder huurtermijn, legt den Zeitraum fest, für den der Mietvertrag abgeschlossen wird. In den Niederlanden ist dies nicht nur ein einfaches Datum im Kalender; es ist die wichtigste Klausel überhaupt, die die Natur des gesamten Vertrags definiert und das Machtverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter bestimmt. Es gibt zwei Hauptkategorien der Mietdauer für Wohnimmobilien, und das grundlegende Verständnis des Unterschieds zwischen ihnen ist für jeden Mieter unerlässlich.
Typ 1: Der unbefristete Vertrag (Contract voor Onbepaalde Tijd)
Dies ist die traditionelle und sicherste Form des Mietvertrags. Ein unbefristeter Vertrag hat ein Startdatum, aber kein Enddatum. Durch die Unterzeichnung dieses Mietvertrags erhält der Mieter umfassenden Mieterschutz (huurbescherming). Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, in der Immobilie so lange zu verbleiben, wie Sie wünschen, vorausgesetzt, Sie erfüllen Ihre Verpflichtungen (wie z. B. die Zahlung der Miete). Ein Vermieter kann Sie nicht einfach kündigen. Um einen unbefristeten Vertrag zu kündigen, muss der Vermieter einen der sehr begrenzten gesetzlichen Kündigungsgründe haben (z. B. er benötigt die Immobilie für seine eigene dringende Nutzung, oder der Mieter verursacht eine schwere Belästigung), und er muss die Genehmigung eines Gerichts erhalten, um dies zu tun. Dies bietet enorme langfristige Wohnsicherheit.
- Schlüsselmerkmal: Maximale Sicherheit für den Mieter.
- Mietsteigerungen: Die Miete kann jährlich basierend auf der Indexierungsklausel im Vertrag erhöht werden.
- Kündigung durch den Mieter: Der Mieter kann einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit kündigen, in der Regel mit einer Kalendermonatsfrist.
Typ 2: Der befristete Mietvertrag (Tijdelijk Huurcontract)
Eingeführt, um dem Markt mehr Flexibilität zu verleihen, haben befristete Verträge ein festgelegtes Enddatum. Bei einer eigenständigen Wohnung beträgt die maximale Dauer zwei Jahre. Für ein Einzelzimmer beträgt die maximale Dauer fünf Jahre.
- Wesentliche Eigenschaft: Der Vertrag endet automatisch zum angegebenen Datum. Der Vermieter benötigt keinen gesetzlichen Grund, das Mietverhältnis zu kündigen; er muss lediglich zwischen einem und drei Monaten vor dem Enddatum eine schriftliche Bestätigung vorlegen. Verpasst er diese Frist, wandelt sich der befristete Vertrag automatisch in einen sicheren, unbefristeten Vertrag um.
- Mietsteigerungen: Die Miete ist für die gesamte Dauer fest. Eine jährliche Indexierung ist nicht gestattet.
- Kündigung durch den Mieter: Der Mieter ist weiterhin flexibel und kann den Mietvertrag jederzeit kündigen, mit einer Kalendermonatsfrist, auch wenn der Vertrag für einen längeren Zeitraum gilt (z. B. können Sie nach 4 Monaten bei einem 12-Monats-Vertrag ausziehen).
- Warnung: Ein Vermieter darf Ihnen nur einmal einen befristeten Vertrag anbieten. Er kann keinen zweiten befristeten Vertrag für dieselbe Immobilie ausstellen. Jeder nachfolgende Vertrag gilt automatisch als unbefristet.