Das Recht auf Zahlungsnachweis
Ein gesetzliches Anrecht
Nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Mieter das gesetzliche Recht, für seine Mietzahlung eine Quittung (kwitantie) zu verlangen. Dieses Recht ist absolut. Die Quittung sollte den gezahlten Betrag, das Datum und den Verwendungszweck der Zahlung angeben (z. B. 'Miete für Oktober 2025'). Dieses Gesetz reicht zurück zu einer Zeit, in der Miete üblicherweise bar gezahlt wurde. In einer Bartransaktion ist die Quittung der einzige Nachweis, dass der Mieter seine Hauptverpflichtung erfüllt hat. Wenn ein Mieter heute noch bar bezahlt — eine Praxis, die immer seltener wird und im Allgemeinen davon abgeraten wird — darauf zu bestehen, für jede einzelne Zahlung eine unterschriebene und datierte Quittung zu erhalten, ist nicht nur ein Recht, sondern eine wesentliche Maßnahme der Selbstverpflichtung, um künftige Streitigkeiten über Mietrückstände zu verhindern.
Die moderne Realität: Banküberweisungen
Im 21. Jahrhundert wird nahezu die gesamte Miete in den Niederlanden per automatischer oder manueller Banküberweisung bezahlt. In diesem Zusammenhang ist der Kontoauszug (bankafschrift) zur de-facto Quittung geworden. Es ist ein offizieller, von Dritten erstellter, zeitgestempelter Nachweis der Transaktion, der Betrag, Datum und Empfängerkonto zeigt. Aus diesem Grund ist die formale Ausstellung einer separaten Mietquittung durch den Vermieter nahezu obsolet geworden. Ein Gericht wird allgemein einen Kontoauszug als endgültigen Zahlungsnachweis anerkennen. Deshalb werden die meisten Mieter nie eine formale Quittung sehen oder danach fragen müssen. Das zugrunde liegende gesetzliche Recht bleibt jedoch bestehen. Aus welchem Grund auch immer ein Mieter das Bedürfnis nach einer zusätzlichen Bestätigung vom Vermieter verspürt, ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage eine solche zu liefern.