Die 9%-Rabattregelung für die Instandhaltung von Eigenheimen
Geltungsbereich und Einschränkungen
Die Niederlande bieten Hausbesitzern – und durch sie indirekt Vermietern – einen erheblichen steuerlichen Anreiz, ältere Immobilien instand zu halten. Für Wohnimmobilien, die mindestens zwei Jahre alt sind, werden die Arbeitskosten für bestimmte Arten von Renovierungs- und Reparaturarbeiten dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9% unterworfen, statt dem Standardsteuersatz von 21%. Dies ist kein Subventionsantrag; der Auftragnehmer oder Handwerker sollte diesen reduzierten Satz direkt auf seine Rechnung anwenden. Der entscheidende Punkt ist, dass er hauptsächlich für Arbeitsleistungen gilt, nicht für Materialien. Wenn beispielsweise die Fassade Ihres Hauses gestrichen wird, werden die Stunden des Malers mit 9% MwSt. berechnet, aber der Anstrich selbst unterliegt weiterhin 21% MwSt. Ebenso gilt bei Dämmarbeiten: Die Arbeitsleistung ist 9%, aber die Dämmmaterialien sind 21%. Diese Unterscheidung ist kritisch und sollte klar auf der Rechnung angegeben werden. Der ermäßigte Satz deckt Tätigkeiten wie Streichen, Verputzen, Tapezieren und das Installieren von Dämmungen ab. Er gilt nicht für größere strukturelle Erweiterungen oder Neubauten.
Wer wirklich profitiert: Mieter vs. Vermieter
Während dies ein direkter finanzieller Vorteil für wen auch immer die Renovierung bezahlt, ist es im Mietkontext fast immer der Vermieter. Das System soll es Vermietern erleichtern bzw. günstiger machen, ihre Immobilien in gutem Zustand zu halten. Ein skeptischer Mieter könnte argumentieren, dass dies nicht garantiert, dass die Einsparungen weitergegeben werden, oder dass Vermieter überhaupt die Instandhaltung durchführen. Allerdings beseitigt es eine potenzielle finanzielle Entschuldigung für einen Vermieter, notwendige Arbeiten zu verzögern. Für einen Mieter ist seine Hauptrelevanz als Druckmittel von Bedeutung. Wenn man mit einem Vermieter über notwendige Reparaturen verhandelt (z. B. 'die Außenanstrich blättert ab und verursacht Feuchtigkeit'), kann der Mieter darauf hinweisen, dass die Arbeitskosten für diese Arbeiten von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren, was es dem Vermieter erleichtert, zu handeln. Es ist ein Werkzeug im Argumentationsrepertoire des Mieters, nicht aber ein direkter finanzieller Gewinn für ihn.
Ausschlüsse und Grauzonen
Die Regel „zwei Jahre alt“ ist streng und basiert auf dem Datum, an dem die Immobilie erstmals bewohnt wurde. Der ermäßigte Satz gilt nur für Immobilien mit primärer Wohnfunktion. Er gilt nicht für gewerbliche Immobilien, Hotels oder Ferienhäuser. Es gibt auch Grauzonen. Zum Beispiel ist der Austausch eines gesamten Badezimmers oder einer Küche komplex. Die Arbeitsleistung für Verputzen und Fliesenlegen könnte unter 9% fallen, aber die Installation neuer Sanitäranlagen oder Küchengeräte wird oft als Warenlieferung angesehen und mit 21% besteuert. Dies erfordert eine detaillierte und korrekt aufgespaltene Rechnung vom Auftragnehmer. Ein Mieter oder Vermieter, der derartige Arbeiten in Auftrag gibt, sollte darauf bestehen, dass dem Angebot eine klare, vorher vereinbarte Aufschlüsselung der Mehrwertsteuersätze beigefügt wird, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.



















