Ein Lagerbox-Mietvertrag
Ein Mietvertrag über eine Lagereinheit ist eine Vermietungsvereinbarung für einen einzelnen Lagerraum (Lagerraum) innerhalb einer größeren Self-Storage-Anlage. Diese Einrichtungen sind zu einer gängigen Lösung für städtische Bewohner geworden, die zusätzlichen Platz für Möbel, Akten oder persönliche Gegenstände benötigen. Wenn Sie eine Lagereinheit mieten, schließen Sie keinen Wohnmietvertrag irgendeiner Form ab. Der von Ihnen unterzeichnete Vertrag ist eine rein gewerbliche Dienstleistungsvereinbarung, und der rechtliche Rahmen ist darauf ausgelegt, dem Eigentümer der Anlage maximalen Schutz und Kontrolle zu bieten. Die Vereinbarung wird nicht durch den schützenden Mieterschutz für Wohnraum oder gar durch die engeren Gesetze für allgemeinen Geschäftsraum geregelt. Stattdessen handelt es sich um einen zivilrechtlichen Standardvertrag, bei dem die im Kleingedruckten festgelegten Bedingungen maßgeblich sind.
Der Eigentümer hält alle Karten
Die Konditionen eines typischen Lagerbox-Mietvertrags sind notorisch einseitig. Der Mieter sollte dem gesamten Prozess skeptisch gegenüberstehen und den Vertrag mit äußerster Sorgfalt prüfen. Wichtige Klauseln enthalten fast immer eine erhebliche Haftungsbegrenzung, was bedeutet, dass die Anlage nicht für Schäden oder Diebstahl Ihrer Gegenstände haftet, sodass der Mieter dazu gedrängt wird, eine separate Versicherung abzuschließen. Der Vertrag gewährt dem Eigentümer außerdem ein 'Pfandrecht' an den gelagerten Gütern. Dies ist ein starkes rechtliches Recht, das es der Anlage ermöglicht, den Inhalt Ihrer Einheit zu beschlagnahmen und zu verkaufen, falls Sie Mietzahlungen versäumen, oft nach einer sehr kurzen Schonfrist. Ferner behält der Eigentümer das Recht, im Notfall auf die Einheit zuzugreifen, und die Regeln darüber, was gelagert werden darf, sind äußerst streng (keine entzündbaren Flüssigkeiten, verderbliche Güter oder illegale Gegenstände). Mieterhöhungen können häufig vorkommen und werden ausschließlich durch die Bestimmungen des Vertrags geregelt, nicht durch externe Regelungen. Ein Lagerbox-Mietvertrag ist keine Vermietung von 'Raum' im Sinne einer Wohnung; es handelt sich um eine Servicevereinbarung zur Verwahrung, bei der der Anbieter die Regeln vollständig zu seinen eigenen Gunsten formuliert hat.