Die subjektive Natur von 'Overlast'
Lärmbelästigung, oder geluidsoverlast, ist eine der häufigsten Beschwerden in dicht besiedelten niederländischen Städten. Was unter 'Belästigung' zu verstehen ist, ist stark subjektiv, aber rechtlich gesehen wird sie als Lärm definiert, der in seiner Natur, seinem Schweregrad oder seiner Dauer unzumutbar ist. Von allen wird erwartet, ein gewisses Maß an 'Living Noise' (leefgeluiden) von ihren Nachbarn zu tolerieren – der Klang von Schritten, ein Staubsauger tagsüber oder ein weinendes Baby. Das Problem wird durchsetzbar, wenn der Lärm übermäßig und dauerhaft ist und Ihr grundlegendes Recht auf woongenot (ruhiger Genuss Ihres Zuhauses) verletzt wird. Dazu könnte laute Musik spät in der Nacht, ständiges Schreien oder Lärm aus kommerziellen Aktivitäten gehören, die in einer Wohnwohnung betrieben werden.
Ein schrittweises Vorgehen zur Lösung
Wenn Sie Lärmbelästigung erleben, bevorzugt die niederländische Kultur und das Rechtssystem einen gestaffelten Ansatz, der mit einer informellen Lösung beginnt.
- Direktes Gespräch: Der erste Schritt besteht immer darin, zu versuchen, ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn zu führen, der den Lärm verursacht. Sie sind sich möglicherweise nicht bewusst, wie viel Schall durch das Gebäude dringt.
- Vermieter oder VvE-Beteiligung: Falls der direkte Ansatz scheitert, besteht der nächste Schritt darin, Ihren Vermieter oder die Gebäude-Eigentümergemeinschaft (
VvE) schriftlich zu benachrichtigen. Sie haben die Pflicht, Belästigungen zwischen ihren Mietern oder Mitgliedern anzugehen.
- Mediation (
Buurtbemiddeling): Die meisten Gemeinden bieten kostenlose Nachbarschaftsmediationsdienste an. Eine neutrale Drittpartei kann helfen, ein Gespräch zu erleichtern und eine Lösung zu finden.
- Polizei oder kommunale Durchsetzung: Bei akutem Lärm zu später Stunde können Sie die Polizei rufen. Bei strukturellen Problemen (z. B. schlechte Schalldämmung, die gegen das
Bouwbesluit verstößt) können Sie die Gemeinde einschalten.
- Rechtsstreitigkeiten: Als letzten Ausweg kann ein Mieter rechtliche Schritte einleiten, um den Nachbarn oder Vermieter dazu zu bewegen, die Belästigung zu beseitigen. Dies erfordert oft umfangreiche Beweise, wie z. B. ein detailliertes Protokoll der Lärmvorfälle (Datum, Uhrzeit, Art des Lärms).
Es ist entscheidend, ein Dossier aufzubauen. Führen Sie ein Protokoll, zeichnen Sie den Lärm wenn möglich auf (unter Beachtung der Datenschutzgesetze), und speichern Sie alle schriftlichen Korrespondenzen mit Ihrem Nachbarn und Vermieter. Ohne Beweise ist eine Lärmbeschwerde das Wort einer Person gegen das eines anderen.