Ein Blick in Ihre Vergangenheit
Eine Überprüfung der Vorstrafen ist eine Hintergrundprüfung, die dazu dient festzustellen, ob ein potenzieller Mieter über eine Straffälligkeit verfügt. Während sie in einigen Ländern üblich ist, ist sie in den Niederlanden ein relativ seltenes und rechtlich sensibles Element des Mieterprüfverfahrens. Ein Vermieter darf nicht einfach auf Polizeidatenbanken zugreifen oder eine eigenständige Strafregisterprüfung bei einem Bewerber durchführen. Stattdessen besteht die einzige legitime Methode darin, vom Bewerber zu verlangen, dass er ein Führungszeugnis (Verklaring Omtrent het Gedrag, oder VOG) vorlegt. Diese Anforderung ist bereits eine erhebliche Zumutung, die ernsthafte Fragen zum Datenschutz, zur Verhältnismäßigkeit und zur Möglichkeit unfairer Diskriminierung aufwirft.
Die 'Verklaring Omtrent het Gedrag' (VOG)
Eine VOG ist ein offizielles Dokument, ausgestellt vom niederländischen Ministerium für Justiz und Sicherheit. Es ist nicht nur eine Liste vergangener Straftaten. Stattdessen ist es eine Erklärung, die bestätigt, dass nach einer Überprüfung das vergangene Verhalten des Antragstellers kein Hindernis dafür darstellt, einen bestimmten Zweck zu erfüllen (z. B. eine Anstellung, eine Visumbeantragung oder in diesem Fall ein Mietverhältnis). Die Prüfung ist zweckgebunden, was bedeutet, dass vergangene Straftaten nur relevant berücksichtigt werden, wenn sie ein Risiko für die spezifische 'Rolle' darstellen, für die man sich bewirbt. Bei einem Mietverhältnis wäre eine frühere Verurteilung wegen Finanzbetrugs oder Sachschäden deutlich relevanter als eine alte Verkehrsverfehlung. Der Antragsteller muss den VOG selbst beantragen; der Vermieter kann dies nicht in seinem Namen beantragen.
Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Privatsphäre
Die zentrale Rechtsfrage lautet, ob es vernünftig und verhältnismäßig ist, von einem potenziellen Mieter den VOG zu verlangen. Für einen Standard-Wohnmietvertrag wird eine solche Aufforderung allgemein als übermäßiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre angesehen. Das berechtigte Interesse eines Vermieters, einen zuverlässigen Mieter zu sichern, erstreckt sich in der Regel nicht darauf, sein gesamtes früheres Verhalten zu durchleuchten. Die niederländische Datenschutzbehörde hat darauf hingewiesen, dass Vermieter äußerst vorsichtig sein sollten und im Allgemeinen kein VOG verlangen sollten. Die Praxis könnte in sehr spezifischen, risikoreichen Situationen als eher gerechtfertigt angesehen werden, z. B. beim Mieten in einem Gebäude mit schutzbedürftigen Bewohnern oder in einem Hochsicherheitskomplex; aber für die durchschnittliche Wohnung ist es ein erheblicher Übergriff. Ein Mieter hat das Recht, eine solche Aufforderung zu hinterfragen oder abzulehnen.
Ein Werkzeug zur unfairen Ausgrenzung?
Der Einsatz von Vorstrafenprüfungen auf dem Wohnungsmarkt ist ethisch problematisch. Es schafft eine erhebliche Barriere beim Zugang zu Wohnraum für Personen, die bereits durch das Justizsystem gegangen sind und versuchen, wieder in die Gesellschaft reintegriert zu werden. Eine pauschale Ablehnung jedes Bewerbers mit Vorstrafen—unabhängig von der Art des Delikts oder wie lange es her ist—kann zu einer Form doppelter Bestrafung führen und Instabilitätsschleifen verstärken. Es besteht die Gefahr, dass die berechtigte Risikobewertung des Vermieters zu einem moralischen Urteil wird und effektiv einen Teil der Bevölkerung vom grundlegendsten Recht auf Wohnen ausschließt, basierend auf vergangenen Fehlern, die möglicherweise keinerlei Zusammenhang mit ihrer Fähigkeit haben, ein guter Mieter zu sein.