Die Lieblingsklausel des Vermieters: Ein juristischer Papiertiger?
Ein zentraler Bestandteil der überwiegenden Mehrheit der niederländischen Mietverträge (huurovereenkomst) ist die Klausel "keine Haustiere erlaubt" oder geen huisdieren toegestaan. Für Vermieter und Immobilienmakler ist diese Klausel ein Standardinstrument zur Risikominderung. Aus ihrer Sicht stellen Haustiere eine erhebliche Haftung dar: Sie können physische Schäden an Böden und Türen verursachen, Lärm erzeugen, der zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führt, Allergien bei zukünftigen Mietern auslösen und anhaltende Gerüche hinterlassen, die schwer und teuer zu entfernen sind. Durch das Einfügen dieser einfachen Zeile in den Vertrag glauben Vermieter, ihr Investment zu schützen und eine ruhige, wartungsarme Mietzeit zu gewährleisten. Es ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Bewerbung eines ansonsten perfekten Kandidaten sofort abgelehnt wird.
Allerdings ist die wahrgenommene Macht dieser Klausel größtenteils ein Mythos, zumindest sobald das Mietverhältnis begonnen hat. Im niederländischen Rechtssystem ist die Klausel "keine Haustiere" ein klassisches Beispiel für eine Vertragsbestimmung, die vor Gericht oft zerbricht. Der Grund ist ein Prinzipienkonflikt. Während die Vertragsfreiheit besteht, ist diese Freiheit durch die Grundrechte des Mieters eingeschränkt. Die niederländische Rechtsprechung verteidigt stark das Recht des Mieters auf ein "Privatleben" und die "ruhige Nutzung" (woongenot) seines Zuhauses. Gerichte haben wiederholt entschieden, dass ein generelles Verbot von Haustieren eine unangemessene Einschränkung dieses Rechts darstellt. Ein Vermieter kann daher einen Mieter nicht allein aufgrund dieser Klausel kündigen oder zwingen, ein Haustier zu entfernen. Die Klausel selbst ist in vielerlei Hinsicht ein juristischer Papiertiger – sie sieht einschüchternd aus, hat aber oft nicht die Kraft zuzubeißen.
Was gilt als "Belästigung" (Overlast)?
Das gesamte rechtliche Rahmenwerk für Haustiere in Mietobjekten hängt von einem einzigen, kritischen Konzept ab: Belästigung (overlast). Während ein Vermieter kein generelles Verbot durchsetzen kann, kann er sehr wohl gegen ein Haustier vorgehen, das eine echte, nachweisbare Belästigung verursacht. Die Beweislast liegt jedoch vollständig beim Vermieter. Seine persönliche Abneigung gegen Tiere oder eine hypothetische Angst vor zukünftigen Schäden ist irrelevant. Er muss konkrete Beweise für erhebliche Probleme durch das betreffende Tier vorlegen.
Was gilt also rechtlich als overlast? Es ist keine triviale Angelegenheit. Es erfordert typischerweise eine dokumentierte Historie formeller Beschwerden von Nachbarn über unaufhörliches Bellen oder aggressives Verhalten. Es könnten umfangreiche, dokumentierte Schäden am Eigentum selbst sein, wie zerkaute Türrahmen, tief zerkratzte Böden oder dauerhaft befleckte Teppiche. Schwere und anhaltende Hygieneprobleme könnten ebenfalls qualifizieren. Eine ruhige, gut erzogene Wohnungskatze, die ihren Kratzbaum benutzt und eine saubere Katzentoilette hat, erfüllt nicht die rechtliche Definition von Belästigung. Ein kleiner Hund, der gelegentlich tagsüber bellt, würde ebenfalls wahrscheinlich nicht qualifizieren. Der Vermieter kann Sie nicht allein wegen des Besitzes eines Haustiers kündigen; er muss beweisen, dass das spezifische Verhalten Ihres Haustiers ein ernsthaftes, anhaltendes Problem für die Immobilie oder deren andere Bewohner verursacht. Diese hohe Beweislast für Belästigung macht die einfache Klausel "keine Haustiere" in der Praxis so schwach.
Die Bewerbung vs. das Gericht
Die tiefgreifende Diskrepanz zwischen der praktischen Macht der Klausel "keine Haustiere" während des Bewerbungsprozesses und ihrer rechtlichen Schwäche während eines Mietverhältnisses schafft eine frustrierende Realität für Tierhalter. Während der Mieterauswahlphase ist die Klausel ein eiserner Tor. In einem wettbewerbsintensiven Markt nutzen Vermieter und Makler die Tierhaltung als einfachen Filter, um eine große Anzahl von Bewerbern einzuschränken. Ehrlichkeit über Ihr Haustier führt in den meisten Fällen zu einer sofortigen Ablehnung ohne weitere Prüfung. Dies ist kein Rechtsstreit, sondern eine geschäftliche Entscheidung des Vermieters.
Dies zwingt viele Mieter in eine schwierige strategische Lage. Sobald der Vertrag unterschrieben und die Schlüssel übergeben sind, verschiebt sich das Machtverhältnis erheblich. Ein Vermieter, der nachträglich ein bereits vorhandenes Haustier entdeckt, steht vor einem schwierigen Rechtsstreit, sofern das Haustier keine Belästigung verursacht. Dies führt dazu, dass viele Menschen ihre ruhigen Haustiere im Bewerbungsprozess einfach nicht angeben. Dies ist ein Risiko, das zu einer konfliktträchtigen und stressigen Beziehung zum Vermieter führen kann, wenn das Haustier entdeckt wird. Die Alternative ist ein ehrlicher Ansatz, der eine viel längere, schwierigere und oft erfolglose Suche nach einem wirklich haustierfreundlichen Vermieter erfordert. Die Wahl ist ein pragmatisches Glücksspiel: Risiko einer vergifteten Vermieterbeziehung oder Risiko, überhaupt kein Zuhause zu finden.