Der Eigentümer vs. der Nutzer
Der rioolheffing, oder Kanalgebühr, ist eine kommunale Abgabe (gemeentelijke heffing), die jeder Haushalt und Eigentümer zahlen muss, um die Kosten für die Instandhaltung des örtlichen Abwassersystems und die Behandlung von Abwasser zu decken. Es ist eine wichtige, wenngleich wenig glamouröse, Komponente der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur. Für Mieter ist der wichtigste Aspekt der rioolheffing, dass sie in zwei getrennte Teile aufgeteilt wird: einen Eigentümeranteil (eigenarendeel) und einen Nutzeranteil (gebruikersdeel). Diese Unterscheidung ist gesetzlich verankert und unverhandelbar. Der Eigentümeranteil ist eine Steuer, die dem Eigentümer der Immobilie auferlegt wird, und es liegt daher immer in der Verantwortung des Vermieters, sie zu zahlen. Der Nutzeranteil ist eine Steuer auf die Person oder den Haushalt, der tatsächlich in der Immobilie lebt und sie nutzt, womit er die Verantwortung des Mieters begründet.
Ein Vermieter ist gesetzlich daran gehindert, die Kosten des Eigentümeranteils der Steuer an den Mieter weiterzugeben, entweder direkt oder indem er sie in die Servicekosten versteckt. Diese Steuer ist Kosten des Eigentums, Punkt. Der Nutzeranteil wird jedoch unmittelbar dem Mieter von der gemeentelijke belastingdienst in Rechnung gestellt, sobald der Mieter seine Adresse bei der Gemeinde (gemeente) registriert hat. Diese Rechnung wird auf den Namen des Mieters ausgestellt und muss vom Mieter bezahlt werden. Der Betrag wird oft danach bestimmt, ob man in einem Ein-Personen-Haushalt oder Mehrpersonenhaushalt lebt.
Wie man falsche Abrechnungen erkennt
Während die gesetzliche Unterscheidung eindeutig ist, versuchen weniger seriöse Vermieter manchmal, die Linien zu verwischen. Ein Mieter sollte jeder Erwähnung von rioolheffing in seiner Servicekostenzusammenstellung eindafrekening skeptisch gegenüberstehen. Servicekosten dienen der Bereitstellung von Dienstleistungen und Versorgungsleistungen, nicht den Grundsteuerzahlungen des Vermieters. Wenn ein Vermieter eine Gebühr für 'Kanalgebühr' in die Servicekosten aufnimmt, handelt es sich fast sicher um einen rechtswidrigen Versuch, den eigenarendeel dem Mieter aufzuerlegen. Der Nutzeranteil wird nie über den Vermieter bezahlt; es handelt sich immer um eine direkte Transaktion zwischen Mieter und Gemeinde. Daher sollte jede Gebühr für rioolheffing von Ihrem Vermieter sofort in Frage gestellt und angefochten werden. Es handelt sich um ein grundlegendes Missverständnis oder eine vorsätzliche Fehlanwendung des Steuerrechts. Das gleiche Prinzip gilt auch für andere spezifische Immobiliensteuern wie die Grundsteuer (onroerendezaakbelasting - OZB), die ebenfalls eindeutig in der Verantwortung des Eigentümers liegt.



















