Eine kritische Sicherheitsverpflichtung
Für Mietobjekte, die einen funktionsfähigen Kamin (open haard) oder Holzofen (houtkachel) enthalten, ist die Wartung des Schornsteins nicht nur eine Frage der Instandhaltung – es ist eine ernste Sicherheitsangelegenheit. Die Hauptaufgabe besteht in der regelmäßigen Schornsteinreinigung (schoorsteenvegen). Wenn Holz oder Kohle verbrannt wird, bildet sich am Innenbereich des Schornsteinzugs eine brennbare, teerartige Substanz namens Kreosot. Wenn diese Ablagerung nicht entfernt wird, kann sie sich entzünden und einen gefährlichen Kaminsbrand verursachen, der sich auf den Rest des Gebäudes ausbreiten kann. Darüber hinaus kann ein blockierter Schornstein die ordnungsgemäße Belüftung der Verbrennungsgase verhindern, was zu einer Kohlenmonoxidvergiftung im Haus führen kann. Die Verantwortung für diese Wartung ist eine ernste Angelegenheit und klar zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Die Aufgabenverteilung: 'Vegen' vs. 'Onderhoud'
Im Gegensatz zur Unklarheit bei der Dachrinnenreinigung ist das Gesetz zur Schornsteinwartung spezifischer. Das Besluit kleine herstellingen (Minor Repairs Decree) weist in der Regel die Verantwortung für periodische, präventive Aufgaben dem Mieter zu. Das bedeutet, dass die regelmäßige Reinigung (het vegen) des Schornsteinzugs, die typischerweise mindestens einmal im Jahr erfolgt, wenn der Kamin aktiv genutzt wird, als Pflicht des Mieters gilt. Der Mieter ist dafür verantwortlich, einen zertifizierten Schornsteinfeger (schoorsteenveger) zu beauftragen und die Kosten zu tragen. Auf der anderen Seite ist der Vermieter für die strukturelle Instandhaltung (het onderhoud) des Schornsteins selbst verantwortlich. Dazu gehört das Ausbessern von Rissen in der Mauerwerksstruktur, das Beheben des Bleidachabdichtungsblechs am Dach und die Sicherstellung der Gesamtkonstruktion des Schornsteinaufbaus. Wenn der Schornstein aufgrund eines strukturellen Fehlers nicht ordnungsgemäß zieht, ist es die Verantwortung des Vermieters, ihn zu reparieren.
Skeptische Sicht und Versicherungsimplikationen
Die größte Risiko für einen Mieter besteht darin, sich seiner Verantwortung nicht bewusst zu sein. Viele Vermieter versäumen es, ihren Mietern ausdrücklich mitzuteilen, dass der Kamin regelmäßig gefegt werden muss. Dies ist eine gefährliche Nachlässigkeit. Im Falle eines Kaminsbrands wird die Gebäudeversicherung des Vermieters (opstalverzekeraar) eine Untersuchung einleiten. Wenn sie feststellen, dass das Feuer durch das Fehlen regelmäßigen Kehren verursacht wurde, können sie die Auszahlung ablehnen und könnten sogar versuchen, den Mieter finanziell für den Schaden haftbar zu machen. Daher ist es absolut unverzichtbar für einen Mieter, der einen Kamin benutzt, ihn jährlich fachmännisch fegen zu lassen und das offizielle Veegbewijs (veegbewijs) vom Schornsteinfeger als unwiderlegbaren Nachweis der Wartung aufzubewahren. Dieses kleine Dokument kann Sie vor einer katastrophalen finanziellen und rechtlichen Auseinandersetzung bewahren.