Keine eigenständige Subvention, aber besondere Regeln gelten
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es in den Niederlanden eine separate 'Studentenwohnungsbeihilfe' oder 'Jugendwohnbeihilfe' gibt. Das ist nicht der Fall. Studierende und junge Menschen, die finanzielle Unterstützung für ihre Miete benötigen, müssen denselben nationalen huurtoeslag
(Mietzuschuss) beantragen wie alle anderen Einwohner. Die Regeln für diesen Zuschuss haben jedoch spezifische Parameter, die junge Antragsteller unverhältnismäßig betreffen.
Wichtige Anspruchsvoraussetzungen für Jugendliche
- Die Anforderung einer eigenständigen Wohneinheit: Dies ist die größte Hürde. Um für
huurtoeslag
in Frage zu kommen, müssen Sie einezelfstandige woonruimte
mieten – eine Wohnung mit eigener Haustür, Küche und Toilette. Ein Zimmer in einem typischen Studentenhaus, in dem Sie diese Einrichtungen mit anderen teilen, qualifiziert sich nicht. Diese Regel schließt die überwiegende Mehrheit der Studierenden in traditionellen Wohngemeinschaften aus, wodurch der Zuschuss nur für diejenigen zugänglich ist, die eine Studio-Wohnung oder eine kleine Wohnung mieten. - Altersbezogene Mietobergrenzen: Die Berechnung für
huurtoeslag
verwendet unterschiedliche Mietschwellenwerte für Antragsteller unter 23 Jahren. Um berechtigt zu sein, muss ihre Grundmiete unter einer niedrigeren Grenze liegen als bei Antragstellern ab 23 Jahren. Das bedeutet, dass ein 22-Jähriger und ein 24-Jähriger, die in identischen, teuren Wohnungen leben, feststellen könnten, dass nur die ältere Person Anspruch auf Unterstützung hat. - Mindestalter: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich zu bewerben.
Für Studierende und junge Menschen, die tatsächlich in einer eigenständigen Wohneinheit leben und die Einkommens- und Mietkriterien erfüllen, kann der huurtoeslag
eine beträchtliche monatliche Leistung sein. Es ist entscheidend, die spezifischen Miet- und Altersgrenzen für das laufende Jahr auf der Website des Dienst Toeslagen
zu überprüfen.