Korrektur der Terminologie: Von 'Stamp Duty' zu 'Overdrachtsbelasting'
Im Kontext des niederländischen Immobilienbesitzes ist der Begriff 'stamp duty' inkorrekt und kann Verwirrung stiften, da es sich um einen Begriff handelt, der im Vereinigten Königreich und in anderen Commonwealth-Ländern üblich ist. Das korrekte niederländische Äquivalent ist overdrachtsbelasting, das mit 'transfer tax' übersetzt wird. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die dem Käufer auferlegt wird, wenn das rechtliche Eigentum an einer bestehenden Immobilie übertragen wird. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkosten beim Kauf eines Hauses, bekannt als die kosten koper (Käuferkosten). Für Mieter ist dieses Konzept völlig irrelevant, da Sie die Immobilie weder kaufen noch Eigentum erwerben; Sie erwerben lediglich das Recht, für einen Zeitraum darin zu wohnen. Mieter zahlen niemals overdrachtsbelasting.
Die Grunderwerbsteuerbefreiung für Erstkäufer
Obwohl Mieter diese Steuer nicht zahlen, ist es hilfreich zu verstehen, wie sie funktioniert, da sie den Wohnungsmarkt stark beeinflusst.
Für viele Jahre betrug der Standard-Satz der Grunderwerbsteuer 2 % des Kaufpreises für selbstnutzende Eigentümer. Allerdings führte die niederländische Regierung, um jüngeren Menschen den Einstieg in die Immobilienwelt zu erleichtern, eine bedeutende Ausnahme (vrijstelling) ein, bekannt als die startersvrijstelling (Starterbefreiung). Dies ermöglicht Immobilienkäufern unter 35 Jahren, die eine Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben, 0 % Grunderwerbsteuer zu zahlen, sofern der Kaufpreis unter einer bestimmten Schwelle liegt (z. B. 510.000 €).
Dies ist ein enormer finanzieller Vorteil, der potenziell mehr als 10.000 € sparen kann. Es ist faktisch eine Reduktion der Grunderwerbsteuer um 100%.
Verschiedene Sätze für verschiedene Käufer
Das System ist darauf ausgelegt, Eigennutzer zu bevorzugen, insbesondere Erstkäufer. Die Steuersätze veranschaulichen dies deutlich. Ein Erstkäufer unter 35 zahlt 0 %. Ein bestehender Eigentümer, der in eine neue Hauptwohnung zieht, zahlt 2 %. Ein Investor oder eine Gesellschaft, die eine Immobilie zum Vermieten kauft, muss jedoch einen deutlich höheren Satz zahlen, der derzeit 10,4 % beträgt. Dieser hohe Satz soll Investoren unattraktiver machen, Immobilien zu kaufen, was theoretisch Erstkäufern eine bessere Chance geben soll. Für Mieter ist dieses System ein zweischneidiges Schwert: Die Richtlinien sollen Menschen wie ihnen ein Haus zu kaufen helfen, aber die hohe Investorensteuer kann theoretisch auch das Angebot neuer Mietobjekte auf dem Markt verringern.
Mieter zahlen niemals overdrachtsbelasting.