Gemeinsame Bereiche, kollektive Verantwortung
Gemeinsame Bereiche (gemeenschappelijke ruimten) in einem Mehrfamilienhaus sind alle Räume, die nicht Teil einer einzelnen privaten Wohnung sind, aber von allen Bewohnern geteilt werden. Dazu gehören die Eingangshalle oder Lobby, Treppenhäuser (trappenhuis), Aufzüge, Flure und Galerien, das Dach, die Fassade und alle gemeinschaftlichen Einrichtungen wie ein gemeinschaftlicher Garten oder Fahrradabstellraum. Die Verantwortung für Wartung, Reinigung, Reparatur und Sicherheit dieser gemeinschaftlichen Bereiche liegt bei den kollektiven Eigentümern des Gebäudes, die gesetzlich verpflichtet sind, in eine Eigentümergemeinschaft organisiert zu sein, im Niederländischen bekannt als eine Vereniging van Eigenaars oder VvE.
Die VvE ist für alle Aspekte der Wartung der gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich, von der wöchentlichen Reinigung der Treppenhäuser bis zum Austausch defekter Glühbirnen im Flur bis hin zu großen, langfristigen Projekten wie der Renovierung des Aufzugs oder der Reparatur des Dachs. Der einzelne Wohnungseigentümer (Ihr Vermieter) zahlt eine monatliche Beteiligung an die VvE, um diese Kosten zu decken. Für einen Mieter bedeutet dies, dass Ihr Vermieter rechtlich für den Zustand der gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich ist, aber er delegiert die eigentliche Arbeit an die VvE.
Die Black Box der Betriebskosten
Während der Vermieter (über die VvE) für die Durchführung der Wartung verantwortlich ist, zahlt der Mieter letztlich viele dieser Dienstleistungen. Die Kosten für Dienstleistungen wie Reinigung, Strom für die gemeinsame Beleuchtung und Wartung des Aufzugs werden dem Mieter durch die monatlichen servicekosten (servicekosten) weiterberechnet. Dies gehört zu den umstrittensten und intransparentesten Aspekten der Vermietung in den Niederlanden. Der Mieter zahlt jeden Monat eine feste Vorauszahlung (voorschot), hat aber keine Kontrolle oder Mitbestimmung über die Verträge, die die VvE für diese Dienstleistungen abschließt. Liefert das Reinigungsunternehmen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis? Ist der Aufzugsdienstvertrag wettbewerbsfähig bepreist? Der Mieter hat keine Möglichkeit zu erfahren.
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Mieter eine detaillierte, einzeln aufgegliederte Jahresabrechnung (eindafrekening) vorzulegen, die die tatsächlichen Kosten im Vergleich zu den geleisteten Vorschüssen ausweist. Allerdings sind viele Vermieter bei dieser Abrechnung verspätet oder liefern eine, die verwirrend ist und nicht über ausreichende Belege verfügt. Dies schafft eine Situation, in der Mieter systematisch zu hohen Gebühren für Dienstleistungen belastet werden, deren Qualität sie nicht beeinflussen können. Der gemeinschaftliche Bereich ist die Verantwortung des Vermieters, aber es ist eine Verantwortung, die größtenteils vom Mieter durch ein System getragen wird, dem eine wirksame Aufsicht fehlt.